Verringerung der bürokratischen Belastungen der Wirtschaft
- Verwaltungsprozesse vereinfachen
- „One in, one out“ als Mindeststandard
- Entlastung auch in Einzelbranchen ermöglichen
- Weiterentwicklung Mittelstandsfördergesetz umsetzen
- Transparente und unbürokratische Innovationsförderung schaffen
- schlankere Prozesse für Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften
Verwaltungsprozesse vereinfachen
Bürokratieentlastung beginnt auch bei der Verwaltung. Es ist zu überprüfen, welche Verwaltungsgesetze und Durchführungsbestimmungen, Mehrfachbelastungen für die Wirtschaft darstellen. Die Prozesse sind so zu gestalten, dass Belastungen der Wirtschaft, die auf der einen Seite durch gesetzliche Regelungen entstehen, nicht auf der anderen Seite über mögliche Antragsverfahren mit erheblichem Bürokratie- und Kontrollaufwand gegengerechnet werden. Um eine wirtschaftsorientierte Gestaltung der Prozesse zu unterstützen, bieten die IHK Magdeburg und ihre Mitgliedsunternehmen den verantwortlichen Stellen ihre Expertise an.
„One in, one out“ als Mindeststandard
Punktuell kann durch Anwendung der Regel „One in, One out“ die Zunahme von Bürokratie gebremst werden. Allerdings kann nicht verhindert werden, dass die Regulierungen in bestimmten Branchen noch zunehmen und die Gesamtbelastung der Unternehmen noch immer eines der drängendsten Probleme der Unternehmen darstellt. Eine adressatbezogene „One in, one out“-Regel sollte als Bremse bürokratischer Belastungen konsequent und umfassend angewendet werden.
Entlastung auch in Einzelbranchen ermöglichen
Melde- und Berichtspflichten sind für viele, insbesondere kleine Unternehmen, nur noch über ein externes Rechtsmanagement zu bewältigen, z.B. beim Energieeinsatz und Umweltschutz. Unternehmen müssen für immer mehr staatliche Aufgaben „Beauftragte“ einrichten. Dies entzieht Personalressourcen oder führt zunehmend zu Kosten für externes Fachpersonal. Darüber hinaus gehen Informationspflichten nicht selten auf EU-Richtlinien zurück, die nicht ausreichend auf Praxiswirkungen geprüft wurden. Die Entwicklung des Erfüllungsaufwands in Bezug auf neue Gesetze kontrolliert die Bundesregierung auch mit Hilfe des Normenkontrollrats zwar regelmäßig, aber dies muss auch in Bezug auf einzelne Branchen und Unternehmensgrößen erfolgen und verhindern, dass dort die Regulierung stark zunimmt. Generell sollten der Umfang sowie das Anspruchsniveau der Überwachung und Berichterstattung gesetzlicher Meldepflichten so gering und kosteneffektiv wie möglich gehalten werden. Die Einführung von Standards kann unternehmerische Prozesse beschleunigen und Bürokratie vermeiden, solang diese Regelungen effizient und praxisnah gestaltet sind.
Weiterentwicklung Mittelstandsfördergesetz umsetzen
Die im Koalitionsvertrag benannte Weiterentwicklung des Mittelstandsfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie die geplante Einführung eines Normenkontrollrates zum Zwecke des kontinuierlichen Bürokratieabbaus in Sachsen-Anhalt sind grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch ist es aus Sicht der regionalen Wirtschaft zwingend notwendig, dass diese Maßnahmen zeitnah, spätestens bis Ende 2022, umgesetzt werden.
Transparente und unbürokratische Innovationsförderung schaffen
Insgesamt benötigen unsere innovativen Unternehmen eine auch im internationalen Vergleich transparentere und unbürokratischere Innovationsförderung mit vereinfachten Antragsverfahren, verständlichen Formularen und Erklärungen sowie zügigen Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus sollten die Förderprogramme technologieoffen aber auf regionale Kernkompetenzen ausgestaltet sein, um unsere Unternehmen nach ihren jeweiligen Stärken unterstützen zu können. Wichtig hierbei ist ein Fokus auf Schnittstellenkompetenzen, um interdisziplinäre und kreative Innovationsprozesse in regionalen Unternehmen zu fördern.
schlankere Prozesse für Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften
Zunehmend sind gestiegene Auflagen und Bedingungen durch Rückbürgen (Ministerium der Finanzen und Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten) bei Bürgschaftsanträgen zu beobachten. Des Weiteren hat das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt eigene Prüfungskompetenzen ausgebaut, um Anträge selbst zu plausibilisieren. Dies führt zu einer weiteren Prüfungsstufe im Antragsprozess nach Prüfung der Hausbank und der Bürgschaftsbank (BB) und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) des Landes Sachsen-Anhalt. Somit tragen die Ministerien zu einem gesteigerten Verwaltungsaufwand bei, welcher zwingend wieder reduziert werden muss.
Darüber hinaus müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um effizientere und schnellere Entscheidungen für mittelständische Kunden treffen zu können. Beispielsweise durch die dauerhafte Einführung von Eigenkompetenzen der Bürgschaftsbank im kleinvolumigen Kreditbereich (analog zu der in der Corona-Krise vom Bund ermöglichten Eigenkompetenz), der Verkürzung der Abwicklungsprozesse durch weniger Dokumentationen, geringeren Prüfungsumfang und schnellere endgültige Anerkennung von Ausfallabrechnungen und die Anpassung der Besicherung- und Dokumentationsanforderungen an die aktuellen Kreditvergaberichtlinien der Hausbanken (Banküblichkeit).