Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
- Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) beschleunigen
- Umsetzungsstandards für die Moderne Verwaltung festlegen
- Verwaltungsvorgänge prüfen und effizient digitalisieren
- Ablaufstrukturen der Verwaltungsvorgänge vereinfachen
- Digitale Kompetenzen des Personals der öffentlichen Verwaltung ausbauen
- Akzeptanz und Nutzung steigern
Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) beschleunigen
Die Bürokratie bei Verwaltungsvorgängen belastet die zeitlichen und personellen Ressourcen der Wirtschaft schwer und muss deshalb zügig und konsequent abgebaut werden. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), konkret die Digitalisierung, Vernetzung und die nutzerorientierte Anwendung von Verwaltungsleistungen, ist aufgrund des Umsetzungstermins bis Ende 2022 mit Nachdruck durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt voranzutreiben.
Umsetzungsstandards für die Moderne Verwaltung festlegen
Aus Sicht der Wirtschaft wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ grundsätzlich begrüßt. Um Fehlinvestitionen der Kommunen zu vermeiden und eine Beschleunigung der Aktivitäten bei der Umsetzung des OZG und der künftigen Themenfelder “Moderne Verwaltung” zu erreichen, müssen die konkreten Vorgaben zur Umsetzung der digitalen Verwaltung, garantierte zeitliche Vorgaben zur Umsetzung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sowie die Finanzierungen der Digitalisierung (einschließlich der vorherigen Revision) von leistungsfähigen Verwaltungsdienstleistungen für die Kommunen zeitnah verbindlich geklärt werden. Weiterhin sollen für die Kommunen Anreize geschaffen werden, die Dienstleistungen zügig digital anzubieten.
Die besondere und zeitliche Dringlichkeit erfordert zudem eine zeitnahe Kommunikation zwischen den Kommunen und den Akteuren. Es ergibt sich aus Sicht der Wirtschaft die Forderung, dass regelmäßig Zwischenergebnisse über die Fortschritte und über inhaltliche Festlegungen auch an die Wirtschaft kommuniziert werden müssen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ein föderaler Wettbewerb um Lösungen nicht der richtige Ansatz ist, denn er führt zu erhöhten Kosten für die Unternehmen. Die Optimierung der Verwaltungsverflechtung sollte auf Basis einer einheitlichen IT-Gesamtarchitektur erfolgen. Unternehmen sollten Verwaltungsdienste des Staates einheitlich über ein zentrales Servicekonto abwickeln können.
Verwaltungsvorgänge prüfen und effizient digitalisieren
Aus Sicht der Wirtschaft gehören die einzelnen Verwaltungsvorgänge, wie Antrags-, Widerspruchs- und Abrechnungsverfahren oder Meldepflichten, vor der Digitalisierung auf den Prüfstand gestellt. Redundante oder parallele Prozesse (wie die Nachsendung postalischer Unterlagen) sind abzuschaffen, die Komplexität ist zu reduzieren sowie transparente, medienbruchfreie und praxisnahe Regelungen sind zu schaffen. Zukünftig digitalisierte Verwaltungsleistungen müssen in der Gesamtheit zu einer spürbaren Entlastung für die Unternehmen und auch in der Verwaltungsarbeit führen und gemäß des Onlinezugangsgesetzes spätestens ab Januar 2023 zur Verfügung stehen.
Ablaufstrukturen der Verwaltungsvorgänge vereinfachen
Im Rahmen der OZG-Umsetzung fordert die Wirtschaft eine Vereinfachung der Ablaufstrukturen von Verwaltungsdienstleistungen für alle Beteiligten und eine zügige, konsequente, rechtssichere und intuitive Umsetzung der technischen Lösungen. Des Weiteren müssen die Dienstleistungsangebote und Informationen der Verwaltungen laufend verbessert bzw. erweitert werden (bspw. Einsehen von Bearbeitungsständen, Kommunikation mit dem zuständigen Ansprechpartner).
Digitale Kompetenzen des Personals der öffentlichen Verwaltung ausbauen
Um die künftige elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren effektiv zu gestalten, müssen die dafür erforderlichen fachlichen und digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter*Innen in den Behörden sowie die daraus ableitbaren Qualifizierungsmaßnahmen zeitnah und wertfrei erfasst werden. Die entsprechenden Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Abbau möglicher Defizite müssen rechtzeitig organisiert werden.
Akzeptanz und Nutzung steigern
Aus Sicht der Wirtschaft muss die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe schnell eine hohe Akzeptanz und Nutzung durch die Unternehmen und Bürger*Innen erreichen. Vor allem auch in Hinblick der Schaffung des Single Digital Gateway (SDG), dem einheitlichen Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der EU auf dem Portal “Your Europe”. Diese europäische Anlaufstelle für Verwaltungsleistungen ist Voraussetzung für Innovation und Wachstum in unserem Bundesland, aber auch bedeutsam für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und der künftigen Ansiedlung von Fachkräften.