Nr. 3323074
Standortpolitik

Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik

Die Bundesagentur für Arbeit leistet in vielen Fällen finanzielle Hilfen, z.B. bei der Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemnissen (sog. Eingliederungszuschuss). Wir zeigen, wie diese Mittel nutzen weden können.

Neue Fördermöglichkeiten ab 1. Janaur 2019

Das Teilhabechancengesetz eröffnet mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

Stellungnahmen

Für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16 d Satz 2 SGB II) können die Jobcenter eine Unbedenklichkeitserklärung verlangen um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.