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effiziente Verwaltung und Gesetzgebung

Wie kann das Tariftreue- und Vergabegesetz weiter vereinfacht werden, um eine Gleichstellung von tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen zu gewährleisten? Setzt sich Ihre Partei dafür ein, dass das Vergabegesetz von allen vergabefremden Aspekten befreit wird?

AfD

Um das Tariftreue- und Vergabegesetz zu vereinfachen und Bürokratie zu minimieren, muss vor allem der Nachweisaufwand für Unternehmen reduziert werden. Die Gleichstellung von tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge lässt sich besonders durch digitale, standardisierte und bundesweit einheitliche Verfahren erreichen. Ja, die AfD fordert wiederholt, das Vergaberecht von sogenannten „vergabefremden“ oder sachfremden Kriterien (wie Tariftreue- und Umweltvorgaben) zu befreien. Sie sieht in solchen Bestimmungen bürokratischen Zwang und setzt sich stattdessen für eine Fokussierung auf Wirtschaftlichkeit und den freien Wettbewerb ein.

Bündnis 90/Die Grünen

Neben dem Preis sollen auch Qualität, Nachhaltigkeit, Tariftreue und regionale Wertschöpfung optional in Ausschreibeungen berücksichtigt werden können. Zudem wollen wir uns im Bundesrat für ein reformiertes Vergaberecht einsetzen, das regionale Kriterien besser ermöglicht und Verfahren vereinfacht.
Ziel ist eine faire Vergabepraxis, die heimische Unternehmen stärkt, gute Arbeit sichert und Wertschöpfung stärker im Land hält.

BSW

Als BSW stehen wir für eine Wirtschaftspolitik der Vernunft. Wir wollen unseren Heimischen Mittelstand stärken, Bürokratie abbauen und gleichzeitig dafür sorgen, dass von hart arbeitenden Menschen existenzsichernde Löhne erzielt werden.
Eine pauschale „Gleichstellung“ im Sinne einer völligen Freistellung von Lohnstandards lehnen wir ab, da dies zu unfairem Wettbewerb zulasten tariftreuer Betriebe führt. Unser Ziel ist stattdessen eine wettbewerbliche Fairness bei maximaler bürokratischer Entlastung.
Gute, tarifgebundene Unternehmen dürfen nicht dadurch bestraft werden, dass sie von Mitbewerbern unterlaufen werden, die Dumpinglöhne zahlen. Gleichzeitig wissen wir, dass gerade kleine und mittlere Betriebe (KMU) oft nicht tarifgebunden sind, sich aber dennoch fair verhalten. Um das Vergaberecht für alle Seiten zu vereinfachen und Rechtssicherheit zu garantieren, setzen wir auf folgende Maßnahmen:
- Anhebung der Wertgrenzen.
- Einheitlicher Vergabemindestlohn als Auffangnetz (Vergabemindestlohn von 15,-€ einhalten.
- Wir fordern eine Digitalisierung des Vergabewesens nach dem Prinzip „Once Only“. Unternehmen müssen Nachweise über Steuern, Sozialabgaben oder Mindeststandards nur noch einmal zentral hinterlegen, statt sie bei jeder Ausschreibung neu in Papierform einzureichen.
Das BSW setzt sich konsequent für eine Bereinigung des Vergaberechts von ideologischen und praxisfernen Auflagen ein. Unsere Leitlinie für eine Reform lautet: Fokus auf das Wesentliche.
- Kein „Gold-Plating“ mehr: Bundes- und EU-Regeln dürfen von den Ländern nicht noch künstlich verschärft werden (z.B. Landwirtschaft). Wir drängen darauf, alle Vorschriften zurückzufahren, die über das zwingende Bundes- oder EU-Recht hinausgehen.
- Kernkriterien statt Bürokratiemonster: Das Vergaberecht muss wieder primär ein Instrument für wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und sozial faire Beschaffung sein.

CDU

Ja. Die CDU Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, das Vergaberecht weiter zu vereinfachen und von unnötigen vergabefremden Vorgaben zu befreien. Öffentliche Aufträge sollen nach klaren, rechtssicheren und mittelstandsfreundlichen Kriterien vergeben werden: Qualität, Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Auftragsbezug müssen im Mittelpunkt stehen; nicht zusätzliche politische Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Tarifgebundene und nicht tarifgebundene Unternehmen müssen fair und gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen können. Diesen Weg haben wir bereits mit der Lockerung des Landesvergabegesetzes eingeschlagen. Ziel war und bleibt, Vergabeverfahren zu vereinfachen, Investitionen schneller umzusetzen und kleinen sowie mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Daran wollen wir anknüpfen und das Vergaberecht weiter auf Praxistauglichkeit, Beschleunigung und Mittelstandsfreundlichkeit ausrichten.

FDP

Die FDP setzt sich dafür ein, die Tariftreuepflicht im Vergaberecht wieder abzuschaffen. Öffentliche Aufträge müssen nach klaren, fairen und wettbewerblichen Kriterien vergeben werden nämlich nach Preis, Qualität, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Rechtstreue.
Tarifgebundene und nicht tarifgebundene Unternehmen dürfen nicht ungleich behandelt werden. Gerade Mittelstand, Handwerk und kleinere Betriebe werden durch zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten unnötig belastet und teilweise von öffentlichen Ausschreibungen abgeschreckt.
Wir wollen das Vergabegesetz von vergabefremden Vorgaben befreien, Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Ziel ist ein Vergaberecht, das Wettbewerb ermöglicht, faire Chancen schafft und den Staat wirtschaftlich einkaufen lässt.

Die Linke

Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Schutzinstrument für faire Wettbewerbsbedingungen. Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, sollen nicht benachteiligt werden – öffentliche Aufträge mit Steuermitteln zu finanzieren und gleichzeitig Tarif-Unterbietung zu belohnen, ist politisch nicht vertretbar. Wir unterstützen daher eine Vereinfachung der Nachweisverfahren, damit der administrative Aufwand im Rahmen der Vergabeverfahren sinkt. Durch standardisierte, digitale Tariftreueerklärungen, einer zentralen Schnittstelle für die erforderlichen Dokumente und dem Once-Only Prinzip, reduzieren wir den administrativen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung ohne Schutzstandards abzubauen.

SPD

Tarifgebundene Unternehmen als Garant für faire Lohn- und Arbeitsbedingungen haben für uns Vorrang. Ein Aufweichen oder die Abschaffung des TVergG LSA lehnen wir deshalb ab.