Nr. 2689614
Ehrenamt

Wahlgruppen und Wahlbezirke

Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbe-gruppen in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich insbesondere nach Gewerbeertrag und der Zahl der ihnen zuzurechnenden IHK-Zugehörigen.
Wahlgruppe A

Wahlgruppe A: Industrie, Energiewirtschaft, Druck- und Verlagsgewerbe

Wahlgruppe B

Wahlgruppe B: Handel

Wahlgruppe C

Wahlgruppe C: Banken, Sparkassen, Versicherungsgewerbe

Wahlgruppe D

Wahlgruppe D: Verkehrswirtschaft und Logistik

Wahlgruppe E

Wahlgruppe E: Personennahe Dienstleistungen

Wahlgruppe F

Wahlgruppe F: Wirtschaftsnahe Dienstleistungen

Wahlgruppe G

Wahlgruppe G: Tourismuswirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe