Entgeltkatalog

Die IHK Magdeburg erhebt für besondere Dienstleistungen und für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB). Für entgeltfähige Leistungen, die in der Entgeltliste nicht aufgeführt sind, kann ein Entgelt verlangt werden, das sich nach dem tatsächlichen Aufwand oder dem wirtschaftlichen Nutzen der Dienstleistung bemisst.
Werden gem. § 1 Absatz 2 Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB) bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer gebührenpflichtigen Leistung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind und nur im Einzelfall anfallen, so hat der/die Gebührenschuldner/-in sie zu erstatten.
Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, sind die Entgelte nicht steuerbar.