Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben

Aufgaben der IHK Magdeburg

Die Arbeit einer Industrie- und Handelskammer teilt sich in die Bereiche der Pflichtaufgaben (aufgrund gesetzlicher Regelung) und in die freiwillig übernommenen Aufgaben (aus dem Serviceauftrag für die Mitglieder). Für die IHK Magdeburg sind das u.a. die folgenden Aufgaben:

Aus dem Katalog der Pflichtaufgaben

Ausbildung, Weiterbildung und Prüfungen

  • Betreuung und Überwachung der betrieblichen Erstausbildung und Umschulung, Beratung der Betriebe (Firmenbesuch der Ausbildungsberater) und der Auszubildenden im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes. Ferner Feststellung der fachlichen Eignung von Ausbildern und Eignungsfeststellung für Ausbildungsstätten.
  • Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen, von Fortbildungsprüfungen im gewerblichen und kaufmännischen Bereich, z. B. Industrie- und Fachmeisterprüfungen, Fachkaufleute- und Fachwirtprüfungen, Ausbildereignungsprüfungen, fremdsprachlichen Prüfungen, Betriebswirtprüfungen sowie Zusatzqualifikation Fremdsprache für Auszubildende.
  • Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen in der Aus- und Weiterbildung.
  • Gleichstellung von Prüfungszeugnissen von ausländische Bürgern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
  • Anerkennung und Überwachung von Lehrgangsveranstaltern und Lehrgängen zur Schulung von Fahrzeugführern mit besonderen Anforderungen bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Gefahrgutbeauftragten. Die Abnahme der Prüfungen im Gefahrgutbereich.
  • Anerkennung und Überwachung von Lehrgangsveranstaltungen und Lehrgängen zur Schulung von Berufskraftfahrern (BKrFQG).
  • Fachkundeprüfungen gemäß §9 (1) Waffengesetz.
  • Abnahme der Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel.
  • Abnahme der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
  • Abnahme der Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikationen für Berufskraftfahrer.
  • Abnahme der Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-fachfrau IHK.
  • Anerkennungen, Umschreibungen und Prüfungen der fachlichen Eignung für den gewerblichen Güterkraft-, Omnibus., Taxen- und Mietwagenverkehr.

Übergreifende Pflichtaufgaben

  • Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach §34d der Gewerbeordnung und Führung des Versicherungsvermittlerregisters.
  • Führung des Registers der Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler.
  • Führung des Amtlichen Verzeichnisses.
  • Stellungnahmen zu Eintragungen in das Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister.
  • Stellungnahmen zu öffentlichen Finanzierungshilfen, u.a. Mittelstandskrediten, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Landesbürgschaften.
  • gutachterliche Stellungnahmen für die Programme der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalts sowie der Investitionsbank.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Tätigkeiten öffentlich-rechtlicher Einrichtungen (Bundeswehr, Technisches Hilfswerk usw.) auf wirtschaftlichem Gebiet.
  • Abfallberatung nach § 46 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz.
  • Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Verordnungen und Satzungsvorhaben von Bund und Land, gutachterliche Stellungnahme gegenüber Gerichten, Behörden u.a.
  • Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen, dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, auch auf elektronischem Wege über die digitale Signatur.
  • Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben u.a. im Rahmen der Landes-, Regional- und Bauleitplanung.
  • Stellungnahmen zu gerichtlichen Vergleichsverfahren.
  • Führen vor der gesetzlichen Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten.
  • Ermittlung von Handelsbräuchen und Verkehrsdurchsetzung von Warenzeichen.
  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
  • Verfolgung von wettbewerbsrechtlichen Verstößen.
  • Berichterstattung über die Lage der Wirtschaft des IHK-Bezirkes, verbunden mit den Hinweisen auf besondere Entwicklungen, mögliche Gefahren und Mittel zu deren Überwindung.
  • Stellungnahmen zur Durchführung von Messen und Jahrmärkten.
  • Stellungnahmen zur Durchführung von Versteigerungsveranstaltungen.
  • Stellungnahmen zu Anträgen auf Gewerbeuntersagung.
  • Stellungnahmen zu Anträgen auf selbstständige Gewerbeausübung von ausländischen Mitbürgern.
  • Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe gemäß Bewachungsverordnung.

Aus dem Katalog der freiwilligen Aufgaben

Ausbildung und Weiterbildung

  • Durchführung von Weiterbildungsberatungen
  • Durchführung von Schulungen für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer.
  • Aktivitäten zur Berufsförderung und Berufsorientierung z.B. Berufsfindungsmesse, Weiterbildungs-Messe, Berufsorientierung an Schulen, Materialprüfertage.
  • Beratung zu Förderprogrammen der EU, der Bundes- und Landesregierung.
  • Individuelle und unternehmensbezogene Beratung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.
  • Durchführung von Lehrgängen und Seminaren zur kaufmännischen, gewerblich-technischen und fremdsprachlichen Weiterbildung sowie im IT-Bereich und Aufstiegsfortbildungen.
  • Durchführen von Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden.
  • Firmeninterne Weiterbildung.
  • Einflussnahme auf die aktuelle bildungspolitische Diskussion im deutschen Bildungswesen.
  • Führen der Lehrstellenbörse für Unternehmen und Ausbildungsplatzsuchende.

International / Außenwirtschaft

  • Informationen über die Außenwirtschaft und die Außenwirtschaftspolitik, Auskünfte über Fragen des Zollrechts sowie über Zolltarife, Förderung der Anbahnung von Geschäftsverbindungen mit dem Ausland.
  • Durchführung von Projekten zur Außenwirtschaftsförderung.
  • Informationen zum EU-Binnenmarkt.
  • Auskünfte über Messen und Ausstellungen des In- und Auslandes.
  • Programm „Fit für den Export“ zur Auslandsmarkterschließung für KMU.
  • Ausstellung von Carnets (ATA).
  • Herausgabe einer Außenwirtschaftsinformation.
  • Information zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
  • Information zu Zahlungsarten und Finanzierungsinstrumenten.
  • Beratung zur Außerwirtschaftsförderung und zu Auslandsinvestitionen.
  • Information zum internationalen Vertragsrecht, zu UNCITRAL, zur Rechtsverfolgung und zu gewerblichen Schutzrechten im Ausland.
  • Geschäftspartnervermittlung im In- und Ausland.
  • Information und Beratung zur Deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
  • Informationen zum Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte".

Übergreifende freiwillige Aufgaben

  • Unterstützung bundesweiter Bündnisse „Vereinbarkeit Familie und Beruf“.
  • Initiierung und Betreuung öffentlich geförderter Betriebsberatung im Bereich der Klein- und Mittelbetrieb.
  • Recyclingbörse.
  • Kontaktanbahnung zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
  • Beratung zu Fragen der Innovationsförderung.
  • Technologiebörse (Lizenzbörse).
  • Registrierungsstelle für die „Digitale Signatur“.
  • Informationen bei der Ansiedlung neuer Unternehmen.
  • Existenzgründungsberatungen, insbesondere Stellungnahmen zur Tragfähigkeit von Gründungsvorhaben.
  • Rechtsauskünfte auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts.
  • Beratung und Unterstützung der Firmen in Fragen der Energieversorgung, Hilfestellung bei Wasser- und Abwasserproblemen und in Fragen der Luftreinhaltung und der Abfallwirtschaft (Umweltschutz).
  • Betreiben der Online-Datenbank "ecoFinder" für Umweltunternehmen.
  • Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen.
  • Beratung von Unternehmen bei der Einführung von zertifizierten Qualitätssystemen.
  • Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge. Betreuung der kostenfreien Unternehmensbörse nexxt-change für Unternehmensnachfolger bzw. -übergeber.
  • Beratung zur Unterstützung der Firmen bei Fragen und Problemen im Bereich der Bauleitplanung und des Bauordnungsrechts.
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur und der Logistik.
  • Stellungnahmen zu Fragen des Post- und Fernmeldewesens und der Telematik.
  • Unbedenklichkeitserklärung für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16 d Satz 2 SGB II).
  • Beratung zu Fragen der Sicherheit in der Wirtschaft.
  • Führen einer Kooperationsbörse.
  • Beratung zum Wettbewerbsrecht im europäischen Binnenhandel.
  • Sammlung, Aufbereitung, Analyse und Interpretation wirtschaftsstatistischer Daten auf Bundes-, Landes- und IHK-Bezirksebene.
  • Information über Strukturdaten des Groß- und Einzelhandels sowie Stellungnahme zu entsprechenden Gesetzen und Verordnungen dieser Branche.
  • Information über regionale und überregionale Arbeitsmarktdaten und -tendenzen und Arbeitsmarktpolitik. Mitarbeit in Beiräten der regionalen Jobcenter und der gesetzlich verankerten regionalen Arbeitskreise.
  • Information und Beratung über öffentliche Finanzierungshilfen (Investitionszuschuss, zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse zur Unternehmensberatung, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen).
  • Auskunft über Voraussetzungen, Konditionen und Ablauf von Förderprogrammen (Landes-, Bundes- und EU-Programme).
  • Betreuung der Arbeit der Wirtschaftsjunioren im Bezirk der IHK Magdeburg und Unterstützung ihrer Ziele.
  • Herausgabe der IHK-Zeitschrift „Der Markt in Mitteldeutschland“.
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Führen und Bereitstellung der IHK-Internetplattform.
  • Informationen über die Industrie- und Gewerbegebiete im IHK-Bezirk, im Wesentlichen zu Standortfragen und Branchenstrukturen.
  • Beratung und Information der Unternehmen über tourismuspolitische Rahmenbedingungen, u.a. Tourismuspolitik, Organisationsstrukturen, Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, Marketing und Produktentwicklung.
  • Berichterstattung über die Lage in der Tourismuswirtschaft (Saisonumfragen Tourismus).
  • Betreuung des Projekts „Haus der kleinen Forscher“.
  • Führen der Unternehmensdatenbank „Firmen im Internet“.
  • Bereitstellung von Branchenspezifischen Newslettern.
  • Beratung und Information der Unternehmen der Gesundheitswirtschaft über gesundheitspolitische und gewerberechtliche Rahmenbedingungen, u.a. Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern.
  • Beratung und Information der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Förderung der Zusammenarbeit in Netzwerken.
  • Beratung und Information zu Fachkräfteplanung, -gewinnung und - entwicklung. Erarbeitung von Lösungsansätzen in einem breiten Netzwerk mit Partnern aus Wirtschaft, Politik und Kommunen.
  • Information und Beratung zur Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und zur Zertifizierung.
  • Netzwerkarbeit mit regionalen Wirtschaftsförderern.
  • Mitarbeit in Wirtschaftsvereinigungen auf regionaler Ebene.
  • Mitarbeit in Wirtschaftsbeiräten von Kommunen und Landkreisen.
Wir hoffen, mit dieser Darstellung dem an uns immer wieder herangetragenen Wunsch auf Information entsprochen zu haben. Gleichzeitig würden wir von Ihnen gern erfahren, ob Sie – das gilt vor allem für die freiwillig übernommenen Aufgaben – weitere Anregungen und Vorstellungen zur Arbeit Ihrer Industrie- und Handelskammer haben. Wir möchten die Arbeit im Dienstleistungsbereich nach den Wünschen unserer Firmen gestalten.