IHK Magdeburg

Position zum Sorgfaltspflichtengesetz

Vielen Dank für Ihre Hinweise und Erfahrungsberichten zu dem geplanten Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung. Ihre Meinung und Hinweise sind in den Positionierungsprozess zu dem geplanten Sorgfaltspflichtengesetz eingeflossen. Die Vollversammlung der IHK Magdeburg hat auf Basis dessen eine Position am 14. Dezember 2020 beschlossen. Die IHK Magdeburg ist damit legitimiert, Ihre Interessen gegenüber dem Gesetzgeber zu vertreten und aktiv zu unterstützen.
Die Bundesregierung plant ein Bundesgesetz über „die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ – dem sogenannten Lieferkettengesetz. 
Das Gesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichten, ihrer Verantwortung in der Wertschöpfungskette nachzukommen. Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen. 
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben dazu gemeinsam Eckpunkte für ein Sorgfaltspflichtengesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 619 KB) erstellt.