Ausschreibung und Zeitplan

Das Wettbewerbsjahr „Großer Preis des Mittelstandes“ beginnt am 1. November eines Jahres und dauert jeweils bis zum 31. Oktober des nächsten Kalenderjahres.
Gemäß Ausschreibung (www.mittelstandspreis.com) können verdienstvolle kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch wirtschaftsfreundliche Kommunen und Banken für den Wettbewerb nominiert werden.
Die Juroren bewerten die Unternehmen in fünf Wettbewerbskriterien:
  1. Gesamtentwicklung des Unternehmens
  2. Schaffung/Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  3. Innovation und Modernisierung
  4. Engagement in der Region
  5. Service und Kundennähe (Marketing)
Gefordert sind hervorragende Leistungen in allen fünf Kriterien. Die Nichterfüllung nur eines Kriteriums kann zum Ausschluss aus weiteren Stufen des Wettbewerbs führen.
Hier finden Sie den Zeitplan und zur Ausschreibung des Wettbewerbs.
Träger des Wettbewerbs sind gemeinsam mit der Oskar-Patzelt-Stiftung Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft, Unternehmer- und Arbeitgeberverbände, Regierungspräsidien, Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit Ministerien, Institutionen und Medien.