Hilfestellung bei Meldepflicht für Verpflichtete
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind verpflichtet, entsprechende Verdachtsmeldungen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) abzugeben. Allerdings kann es bei der Umsetzung zu Schwierigkeiten kommen. Vor diesem Hintergrund hat die BaFin, gemeinsam mit der Financial Intelligence Unit (FIU), eine Eckpunktepapier zum Thema Hilfestellung zur Meldepflicht veröffentlicht.
Hierbei handelt es sich um eine Negativliste, d.h. es werden Sachverhalte beschrieben, bei welchen keine Meldepflicht im Sinne von § 43 Geldwäschegesetz (GWG) besteht. Allerdings steht dieses Dokument „nur“ im geschützten Bereich für Verpflichtete – zugänglich durch vorherige Registrierung – auf der Internetseite der FIU zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Registrierungspflicht bei der FIU ab dem 01.01.2024 für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetze, ist diese ohne hin künftig notwendig. Eine frühere Registrierung kann jedoch schon vorab sinnvoll sein, um entsprechende elektronische Meldungen vornehmen zu können und weiterführende Informationen zu erhalten.
Hierbei handelt es sich um eine Negativliste, d.h. es werden Sachverhalte beschrieben, bei welchen keine Meldepflicht im Sinne von § 43 Geldwäschegesetz (GWG) besteht. Allerdings steht dieses Dokument „nur“ im geschützten Bereich für Verpflichtete – zugänglich durch vorherige Registrierung – auf der Internetseite der FIU zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Registrierungspflicht bei der FIU ab dem 01.01.2024 für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetze, ist diese ohne hin künftig notwendig. Eine frühere Registrierung kann jedoch schon vorab sinnvoll sein, um entsprechende elektronische Meldungen vornehmen zu können und weiterführende Informationen zu erhalten.
Hinweis: eine elektronische Verdachtsmeldung ist durch den Verpflichteten immer dann unverzüglich gegenüber der FIU abzugeben, wenn Sie den Verdacht auf Geldwäscheaktivitäten oder Terrorismusfinanzierung haben. Sollte keine entsprechende Meldung gemacht werden oder die Transaktionen dennoch durchgeführt werden, drohen erhebliche Bußgelder.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz, insbesondere auf Kapitel 10, der BaFin hinweisen. Demnach ist das eben genannte Eckpunktepapier bei der Abgabe von entsprechenden Meldungen zu berücksichtigen.Zur Registrierungspflicht bei der FIU finden Sie hier die weiterführenden Informationen.
Stand: September 2023