E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird schrittweise bis 31. Dezember 2027 eingeführt, wobei verschiedene Übergangsfristen gelten.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, empfiehlt Steffi Köchy-Gellfart, Steuerberaterin bei SKG Steuerberatungsgesellschaft mbH, den Leistungserbringern, ihre Auftragsbedingungen bereits jetzt anzupassen. Zudem sollten sie ihre Kunden frühzeitig über den geplanten Umstellungstermin auf die E-Rechnung informieren.
Für die Empfängerseite rät sie, ab 1. Januar 2025 eingehende Rechnungen im pdf- Format an den Lieferanten zurückzusenden und um die Zusendung einer ordnungsgemäßen E-Rechnung zu bitten. Beachten Sie bitte die geltenden Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller im Dokument “E-Rechnungspflicht ab 2025”.
Überprüfen Sie zeitnah den aktuellen Umstellungsstand in Ihrem Unternehmen und handeln Sie vorzeitig.
Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Rechnung.