Voraussetzungen und Informationen

Ablauf und Formulare

Ein Sachverständiger ist eine Person, die aufgrund entsprechender beruflicher Qualifikationen sowie besonderer Fähigkeiten, technischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in einem oder mehreren Sachgebieten über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um auf dem Sachgebiet gutachterliche Stellungnahmen zu erbringen, für das sie hinzugezogen wird.
Wenn Sie sich für die öffentliche Bestellung als Sachverständige/r interessieren, dienen die nachfolgenden Unterlagen als Erstinformation:
  1. Merkblatt zur Öffentlichen Bestellung und Vereidigung
  2. Sachverständigenordnung
  3. Richtlinie zur Sachverständigenordnung
Diese und weitere Informationen stehen Ihnen rechts auf unserer Interneseite zur Verfügung.
Im Wege der Antragstellung werden bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen erhoben und gespeichert. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in dem beiliegenden Dokument "Informationspflichten gem. Artikel 13, 14 DSGVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB)". Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Zu den Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete geben wir Ihnen gern auf Anfrage weitere Informationen.
Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie über Erfahrungen als Gutachter/-in verfügen. Eine kontinuierliche Weiterbildung auf dem beantragten Sachgebiet ist eine der Pflichten eines jeden Sachverständigen.
Informationen zu Lehrgängen, Seminaren und aktuellen Informationen im Sachverständigenrecht erhalten Sie u.a. auf den Internetseiten des Institut für Sachverständigenwesen (IfS) unter www.ifs-forum.de.
Soweit Sie die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und ein öffentliches Bedürfnis an Sachverständigenleistungen auf dem von Ihnen beantragten Sachgebiet besteht, können Sie gern einen persönlichen Termin zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise vereinbaren.