Merkblätter zum elektronischen Handelsregister

Zum 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzes sind Änderungen zum Handels- und Genossenschaftsregister und zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sowie die Schaffung des Unternehmensregisters.
Handels-, Genossenschaft- und Partnerschaftsregister
Die Registerführung erfolgt bei den Amtsgerichten nun bundesweit elektronisch. Auch Anmeldungen sind künftig elektronisch einzureichen, wobei jedoch die Länder individuell von einer Übergangsregelung für die Einreichung in Papierform bis zum 31. Dezember 2009 Gebrauch machen können. Beim Amtsgericht Stendal, dem einzigen registerführenden Amtsgericht in Sachsen-Anhalt, können Anmeldungen und Dokumente zum Handels, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister noch bis zum 31. März 2007 in Papierform eingereicht werden. Die Eintragungen sind im Internet und bis 2008 zusätzlich in einer Tageszeitung bzw. einem sonstigen Blatt bekannt zu machen. Das Amtsgericht Stendal, hat entgegen der Auffassung der IHK für die Bekanntmachung der Registereintragungen für das Jahr 2007 das Handelsblatt bestimmt. Registerauszüge sind nach erforderlicher Anmeldung elektronisch abrufbar (siehe seitliche Linkseite). Die Registereintragung von Zweigniederlassungen erfolgt auf dem Registerblatt der Hauptniederlassung. Die Registerblätter bisheriger Zweigniederlassungen wurden bis zum 1. Januar 2007 geschlossen.
Offenlegung von Jahresabschlüssen
Die Verfahrensweise zur Offenlegung der Jahresabschlüsse und deren Bekanntmachung wurde grundsätzlich geändert. Für die Geschäftsjahre ab 2006 sind die Jahresabschlüsse nicht mehr beim registerführenden Amtsgericht, sondern beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Beim Verstoß gegen die Offenlegungspflicht wird vom Bundesamt der Justiz ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
Unternehmensregister
Das Unternehmensregister ist eine Datenplattform für wesentliche bekanntmachungspflichtige Unternehmensdaten. Die Führung des Unternehmensregisters wurde dem Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (AG Köln, HRB 31248) übertragen. Ab 2007 können Daten direkt z. B. Jahresabschlüsse oder über Vernetzung z. B. zum Handelsregister abgerufen werden (siehe seitliche Linkseite). Damit erübrigt sich die aufwendige Recherche in mehreren Datenbanken und erhöht somit die Transparenz der Unternehmen.
Handelsregisterbekanntmachungen
Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 endet die Übergangsfrist, innerhalb derer Handelsregisterbekanntmachungen von den Gerichten nicht nur online, sondern zusätzlich auch noch in Printmedien publiziert wurden. Ab 1. Januar 2009 werden die entsprechenden Bekanntmachungen nur noch elektronisch erfolgen. Zu finden sind die Bekanntmachungen auf der Bekanntmachungsplattform der Bundesländer.