Anpassung der Erstinformationen
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde aus dem Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Da die DIHK auch als Gemeinsame Registerstelle tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformationen, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt. Aus diesem Grund ist es wichtig diese Unterlagen zu prüfen und kurzfristig zu ändern. Hierbei ist “Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V“. durch “Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)“ zu ersetzen.
Da die DIHK auch als Gemeinsame Registerstelle tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformationen, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt. Aus diesem Grund ist es wichtig diese Unterlagen zu prüfen und kurzfristig zu ändern. Hierbei ist “Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V“. durch “Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)“ zu ersetzen.