Wichtig
Änderung in der VersVermV
Die gleichgestellten Berufsqualifikationen in der Versicherungsvermittlerverordnung gemäß §5 Absatz 1 wurden angepasst. Die Anpassung erfolgte im Buchstaben e). Dieser enthält nun den Abschluss als “Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen”. Für eine effizientere und dynamisierte Regelungswirkung des Absatzes, wurde neben den Vorläufern nun auch die Nachfolger der aufgezählten Abschlüsse einbezogen.