Meldestelle für Hinweisgeber
Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg ist gem. § 34d Abs. 12 der Gewerbeverordnung (GewO) verpflichtet eine sog. Meldestelle für Hinweisgeber vorzuhalten.
Über diese Meldestelle können mögliche oder tatsächliche Verstöße gemeldet werden, welche durch Versicherungsvermittler oder -berater begangen worden sind und sich auf §§ 11a, 34d, 156 GewO und die Versicherungsvermittlerverordnung beziehen. Beispielsweise handelt es sich hierbei um die Zuverlässigkeit oder die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.
Meldungen können wie folgt abgegeben werden:
1. per Post
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Meldestelle gem. § 34d Abs. 12 GewO
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Meldestelle gem. § 34d Abs. 12 GewO
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
2. per E-Mail
3. per Telefon
0391 5693 186
Die Meldung über einen Verstoß kann auch anonym per Post oder Telefon abgegeben werden. Für diesen Fall bitten wir Sie selbst darauf zu achten, dass eine Identifizierung Ihrer Identität nicht möglich ist.
Für den Fall der Hinweiserteilung ist der Schutz des Hinweisgebers gewährleistet. Die Identität des Hinweisgebers darf gem. § 4d Abs. 3 Satz 1 Finanzdienstleistungsgesetz nur bekannt gegeben werden, wenn die ausdrückliche Zustimmung hierfür erteilt worden ist.
Diese Meldestelle ist allein für Hinweisgeber, welche über besonderes, internes Wissen von dem betroffenen Unternehmen verfügen (sog. Whistleblowern). Verbraucherbeschwerden können über diese Meldestelle nicht abgegeben werden.