Versicherungsvermittler und -berater

Gebühren

Im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlern bzw. Versicherungsberatern können die folgenden Gebührentatbestände der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg ausgelöst werden:

1. Erlaubnisverfahren

1.1. Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO 259,00 Euro
1.2. Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 6 GewO 158,00 Euro
1.3. Aufhebung einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 325,00 Euro

2. Aufnahme in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a GewO

2.1. Gebundene Vermittler nach § 34d Abs. 7 GewO 45,00 Euro
2.2. andere Vermittler und Berater 93,00 Euro
2.3. Personen in leitender Position nach § 34d Abs. 10 GewO 72,00 Euro

3. Änderung der Registerdaten

3.1. Änderung der Tätigkeitsart (Statuswechsel) 72,00 Euro
3.2.
Änderung innerhalb des für die Geschäftsführung
verantwortlichen Organs
72,00 Euro
3.3. Änderung bei vertretungsberechtigten, sachkundigen Person 72,00 Euro

4. Weitere Gebühren

4.1. Aufnahme von Tätigkeiten in einem anderen EU-Mitgliedsstatt 76,00 Euro
4.2. Schmuckurkunde 40,00 Euro
4.3. Beglaubigung einer Kopie 10,00 Euro