Gebühren

Im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlern bzw. Versicherungsberatern können die folgenden Gebührentatbestände der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg ausgelöst werden:

1. Erlaubnisverfahren

1.1.
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO
250,00 Euro
1.2.
Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 6 GewO
150,00 Euro
1.3.
Aufhebung einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
330,00 Euro

2. Aufnahme in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a GewO

2.1.
Gebundene Vermittler nach § 34d Abs. 7 GewO
45,00 Euro
2.2.
andere Vermittler und Berater
45,00 Euro
2.3.
Personen in leitender Position nach § 34d Abs. 10 GewO
30,00 Euro
2.4.
Versicherungsvermittler oder -berater – Aufnahme in das Register unabhängig von Erlaubniserteilung oder -befreiung
80,00 Euro

3. Änderung der Registerdaten

3.1.
Änderung der Tätigkeitsart (Statuswechsel)
30,00 Euro
3.2.
Änderung innerhalb des für die Geschäftsführung
verantwortlichen Organs
30,00 Euro
3.3.
Änderung bei vertretungsberechtigten, sachkundigen Person
30,00 Euro

4. Weitere Gebühren

4.1.
Aufnahme von Tätigkeiten in einem anderen EU-Mitgliedsstatt
35,00 Euro
4.2.
Schmuckurkunde
40,00 Euro
4.3.
Beglaubigung einer Kopie
10,00 Euro