Tariftreue- und Vergabegesetz

Änderung im Vergaberecht

Bereits zum 1. März 2023 sind Änderungen im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz TVergG LSA – in Kraft getreten. Gleichzeitig mit der Änderung dieses Gesetzes ist die Unterschwellenverordnung (UvgO) in Kraft getreten. Sie löst die sog. VOL/A ab. Wir möchten Sie über die wesentlichen Änderungen informieren. 
Die bedeutendsten Änderungen, die mit dem neuen Gesetz einhergehen, sind die Anhebungen der Schwellenwerte. Die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen liegen nunmehr bei 40.000 Euro (bisher: 25.000 Euro) und bei Bauleistungen bei 120.000 Euro (bisher: 50.000 Euro). Zweck dieser Regelung ist es unverhältnismäßige Kosten und Verwaltungsaufwand für Auftraggeber und Bieter zu vermeiden. Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte wird bei Liefer- und Dienstleistungen die bereits angesprochene Unterschwellenvergabeordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 2. Februar 2017 eingeführt (vgl.: § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des TVergG LSA). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Bestimmungen des TVergG LSA und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften vorgehen. Hier ist also im Einzelfall genau abzuwägen, welche Regelung zur Anwendung kommt. 
Darüber hinaus wird das sog. Bestbieterprinzip (vgl. § 8 TVergG LSA) eingeführt. Dies bedeutet, dass die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur noch von dem Bieter vorzulegen sind, welchem der Zuschlag erteilt werden soll. Bei nicht fristgerechter Einreichung dieser Unterlagen ist das Angebot auszuschließen. Diese Regel soll der Vereinfachung und der Entbürokratisierung dienen. 
Aufträge dürfen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, welche den Arbeitnehmern eine Mindeststundenentgelt zahlen, welches mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entspricht (vgl. § 11 TVergG LSA). Für den Fall, dass es keinen Tarifvertrag gibt, bemisst sich der Vergabemindestlohn an der niedrigsten Entgeltgruppe bzw. Entgeltstufe des Tarifvertrages der Länder (Ost).
Für Fragen hinsichtlich der Änderungen, aber auch rund um das Thema Vergaberecht, steht Ihnen die Auftragsberatungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung.