UWG

unlauterer Wettbewerb

Nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind durch die Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtstreitigkeiten zu errichten. Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg führt eine Einigungsstelle. Die Einigungsstelle befasst sich mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht wird, mit dem Ziel eine gütliche Beilegung ausschließlich wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten herbei zu führen. Sie wird nur auf Antrag tätig. Weitere Informationen ergeben sich aus der Verordnung.
Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten liegt in der Fassung vom 21. Januar 1992 (GVBl. LSA 1992, S. 39) zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Änderung des Landeskostenrechts und des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 58, 59) vor.