Aussetzung der Wehrpflicht

Aussetzung des Wehrdienstes - der neue Freiwilligendienst
Am 1. Juli 2011 trat das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 - kurz Wehrrechtsänderungsgesetz in Kraft.
Die wesentlichen Inhalte sind:
  • Aussetzung der Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab dem 1. Juli 2011
  • Angebot zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes von bis zu 23 Monaten Dauer für Männer und Frauen
  • Änderung der Rechtsgrundlagen für die Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten zu weiteren Wehrdienstleistungen