Nr. 93840
Unterschiede

Sonderfälle

Arbeitnehmerüberlassung

Am 1. April 2017 traten wichtige Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Im Vordergrund stehen neue Pflichten der Verleiher und Entleiher sowie neue Rechte für Leiharbeitnehmer.