Zum Hauptinhalt springen
Nr. 93840
Unterschiede

Sonderfälle

Arbeitnehmerüberlassung

Am 1. April 2017 traten wichtige Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Im Vordergrund stehen neue Pflichten der Verleiher und Entleiher sowie neue Rechte für Leiharbeitnehmer.