Zweite Chance ab Juli 2026

Rentenversicherung im Minijob

Rückkehr in die Rentenversicherung bei Minijob möglich
Ab 01. Juli 2026 können Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erstmals rückgängig machen.
Arbeitgebern wird geraten, in die Personalfragebögen die Frage auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufzunehmen.
Das Formular “Antrag auf Aufhebung der Befreiung” ist auf den Seiten der minijob zentrale zu finden.
Weitere Informationen zur Umsetzung und zu den Pflichten finden Sie auf den Seiten der minijob zentrale: