To-dos für Unternehmen

EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) soll gleichartige Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit europaweit sichergestellt und geschlechtsspezifische Entgeltunterscheide reduziert werden. Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Unternehmen sollten sich schon jetzt auf die praktischen Herausforderungen vorbereiten und insbesondere ihre Vergütungssysteme auf den Prüfstand stellen.
Die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) entwickelte To-do-Liste stellt eine unverbindliche fachliche Einschätzung sowie eine praktische Unterstützung für Unternehmen dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die dargestellten Praxisempfehlungen und die rechtliche Bewertung im Detail. Bitte beachten Sie zudem, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können.
Nützliche Links:
Hilfestellungen des Bundesministeriums:
Instrumente zur Prüfung der Entgeltgleichheit - BMBFSFJ
Aktionsprogramm Gleichstellung am Arbeitsmarkt:
Entgeltgleichheit - Perspektiven schaffen