Änderungen zum Jahreswechsel 2024-2025
Rechtsupdate zum Jahreswechsel 2024/2025 - informieren Sie sich nachfolgend über aktuelle Änderungen.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Barrierefreiheit wird für privatrechtliche Unternehmen mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 28. Juni 2025 zur Pflicht. Sind Sie als Unternehmer und Ihr Online-Auftritt betroffen? Was müssen Sie als Unternehmer tun?
- Beitragsbemessungsgrenzen
Aufgrund gestiegener Löhne und Gehälter haben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in 2025 erhöht. Informationen zu den Rechengrößen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.Juli 2025
- Bürokratieentlastung
Die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt.Die Schwellenwerte für monatliche umsatzsteuerliche Voranmeldungen wird auf 9.000 Euro angehoben (bisher 7.500 Euro).
- CO2-Abgabe
Im Jahr 2025 wird die CO₂ Abgabe voraussichtlich auf 55 Euro pro Tonne (aktuell 45 Euro pro Tonne) erhöht.
- Grundfreibeträge
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommenssteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) sieht Entlastungen durch die Anhebung der Grundfreibeträge in den Jahren 2025 und 2026 vor. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – soll nach dem Regierungsentwurf 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro steigen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
- Grundsteuer
Ab 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Die alten Einheitswerte hatte das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.Die Grundsteuer hängt vom durch die jeweilige Kommune beschlossenen Hebesatz ab.Der 15. Februar 2025 ist der erste Vorauszahlungstermin, vorausgesetzt, die Kommune hat den Steuerbescheid auf Grundlage der festgelegten Hebesätze versendet.
- Jahressteuergesetz
Das Jahressteuergesetz sieht Änderungen sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vor.Einkommensteuergesetz: Einführung eines neuen § 6f EStG, der neben den Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG klarstellende Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung von E-Fuels-only-Kraftfahrzeugen enthält.Gewerbesteuer: Ergänzung der bestehenden Begünstigung bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Elektrofahrzeugen auch auf E-Fuels-only-Kraftfahrzeuge.
- Kassenbon Meldepflicht
Zum 1. Januar 2025 greift die gesetzlich geregelte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS). Die bisherige Aussetzung der Meldepflicht für die Anschaffung oder Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme endet am 31. Dezember 2024.Ab dem 1. Januar 2025 steht das Meldeverfahren gemäß § 146a Abs. 4 AO zur Verfügung.
- Künstlersozialabgabe
Die Abgabe zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 stabil bei 5,0 Prozent.
- Künstlersozialkasse
Die Bagatellgrenze für die Künstlersozialabgabe wird angehoben:Im Jahr 2025 steigt die Abgabe auf 700 Euro und im Jahr 2026 wird sie auf 1.000 Euro steigen. Unternehmen, die Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen und Entgelte oberhalb dieser Grenze zahlen, sind verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu leisten.
- Meldeschein für Hotels entfällt zum 1. Januar 2025
Aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes wurden Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG) eingeführt. In Hotels und Pensionen entfällt der Meldeschein für inländische Gäste. Eine digitale Erhebung der Daten ist auch nicht mehr notwendig. Für ausländische Gäste bleibt jedoch die Meldepflicht bestehen.
- Mindestlohn
Ab Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro.
- Umsatzsteuerliche Änderungen
Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) enthält eine Reihe umsatzsteuerlicher Änderung.
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: Dezember 2024