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Änderungen zum Jahreswechsel 2025 - 2026
Rechtsupdate zum Jahreswechsel 2025/2026 - informieren Sie sich nachfolgend über aktuelle Änderungen.
- Beitragsbemessungsgrenzen
Aufgrund gestiegener Löhne und Gehälter haben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in 2026 erhöht. Informationen zu den Rechengrößen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.Januar 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) / Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrecht – RegierungsentwurfGeplant ist u.a. die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen (sog. „Widerrufsbutton“, § 356a BGB-E).Umsetzungsfrist bis zum 19. Juni 2026Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2673 und der Richtlinie (EU) 2024/825 (sog. “EmpCo”-RL) in nationales Recht.
- CO2-Abgabe
Im Jahr 2026 wird die CO₂ Abgabe auf 65 Euro pro Tonne (von 55 Euro pro Tonne) erhöht.
- E-Rechnung
Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz.
- Weitere Informationen www.bundesfinanzministerium.de
- GARAN
Einführung eines Informationslabels zu Gewährleistungs- und Haltbarkeitsgarantien ab 28. September 2026.Weitere Informationen:
- Jahressteuergesetz
Das Jahressteuergesetz sieht Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor.
- Aktivrente: Ab 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen bei freiwilliger Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus.
Weitere Informationen https://www.bmas.de - Einheitliche Entfernungspauschale : 38 ct. für den Arbeitsweg ab dem 1 gefahrenen Kilometer
- Anpassungen bei der Einkommenssteuer: Anhebung des Grundfreibetrages auf 12.348 Euro sowie Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 9.756 EURO
- Vorsteuerabzug: Unternehmen, die die Regelungen der IST-Versteuerung anwenden, müssen auf Ihren Rechnungen einen Hinweis auf diese Versteuerungsart aufnehmen (Die Änderungen zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers wurden um 2 Jahre verschoben und treten erst zum 01.01.2028 in Kraft.)
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro
- Gemeinnützigkeit: E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Satz 1 AO.
- Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO auf 100.000 Euro pro Jahr (bisher 45.000 Euro) Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO auf 50.000 Euro.
- Aktivrente: Ab 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen bei freiwilliger Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus.
- Künstlersozialabgabe
Die Abgabe zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent (Vorjahreswert 5,0 Prozent).
- Künstlersozialkasse
Die Bagatellgrenze für die Künstlersozialabgabe wird angehoben:Im Jahr 2026 steigt die Abgabe auf 1.000 Euro. Unternehmen, die Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen und Entgelte oberhalb dieser Grenze zahlen, sind verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu leisten.
- Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer wird von zwölf auf 24 Monate bis Ende 2026 verlängert.Weitere Informationen:
- Mindestlohn
Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro.
- Recht auf Reparatur
Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
- Strengere Regeln gegen Greenwashing
Rechtsquelle: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) / Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - RegierungsentwurfUmsetzungsfrist bis zum 27. März 2026Das Gesetz dient der Umsetzung der “EmpCo”-RL (Richtlinie (EU) 2024/825, s.o.). Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Praktiken zu schützen. Insbesondere soll ab 27. September 2026 Greenwashing in der Werbung reduziert werden.Weitere Informationen:
- Umsatzsteuerliche Änderungen
Das Jahressteuergesetz enthält eine Reihe umsatzsteuerlicher Änderung.
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Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in de Gastronomie wird dauerhaft auf 7 % gesenkt.
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Dauerhaft niedrigere Stromsteuer für das produzierende Gewerbe
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Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten
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Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
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Investitionen in Forschung: steuerliche Forschungszulage wird auf 12 Mio. Euro angehoben
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Weitere Informationen: Bundesfinanzministerium - Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
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Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: Januar 2026