Wichtige Info für alle Gastgeber in Magdeburg!

In der Landeshauptstadt Magdeburg tritt ab dem 1. April 2025 die neue Beherbergungssteuer in Kraft. Das bedeutet, dass alle Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Co. mit 5% besteuert werden.

Was die Gastgeber wissen müssen:

Steuerpflicht

Die Steuerpflicht gilt für entgeltliche Übernachtungen ab dem 1. April 2025. Diese Steuer betrifft alle Betreiber von Beherbergungseinrichtungen, die entgeltliche Übernachtungen anbieten.

Anmeldung

Alle Beherbergungsbetriebe müssen sich beim Fachdienst Steuern der Stadt Magdeburg anmelden. Dies gilt für Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie ähnliche Einrichtungen. Änderungen wie Betriebsaufgabe, Namensänderung oder Wechsel des Betreibers sind ebenfalls meldepflichtig.

Steuersatz

Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent des für die Übernachtung geschuldeten Entgelts, abgerundet auf volle Euro-Cent. Die Steuer ist auf Grundlage des Bruttobetrags (einschließlich Umsatzsteuer) zu berechnen und bei Abreise durch den Beherbergungsbetrieb einzubehalten und an die Landeshauptstadt Magdeburg abzuführen.

Steuererklärung

Die Steuererklärung ist monatlich bis zum 15. Tag des Folgemonats abzugeben, und die Steuerzahlung muss bis zum 30. Tag des Folgemonats erfolgen. Bei einer monatlichen Steuerschuld unter 200 € kann eine quartalsweise Abgabe beantragt werden.

Steuerbefreiungen

Von der Steuer befreit sind Minderjährige, Teilnehmer von Klassenfahrten, Personen, die im Melderegister der Beherbergungseinrichtung eingetragen sind, und Einsatzkräfte während eines Katastrophenfalls. Beruflich veranlasste Übernachtungen sind nicht steuerbefreit.
Weitere Informationen sowie einige Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Website der Stadt Magdeburg.