Pflichten für Onlineshops

Die Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hat in der Broschüre „Sichere Produkte im Onlinehandel“ grundlegende Informationen zum Thema Produktsicherheit im Onlinehandel zusammengefasst.
Sie zeigt auf, welche gesetzlichen Pflichten Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler im Onlinehandel haben. Das sind z. B. Pflichten zur Kennzeichnung oder Mitwirkung, die in Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Sie gelten für den stationären und elektronischen Handel, für kleine Onlineshops wie für die großen Handelsplattformen.
Vorrangig informiert diese Broschüre über den Onlinehandel mit Produkten, die unter das Produktsicherheitsgesetz fallen. Das sind z. B. technische Arbeitsmittel, große elektrische oder mechanische Maschinen, Bedarfsgegenstände, Spielzeug und Sportgeräte, wie etwa Fahrräder. Nicht berücksichtigt wird der Onlinevertrieb mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Medizinprodukten oder Pflanzenschutzmitteln. Für diese Erzeugnisse gelten andere gesetzliche Vorschriften.
Wichtig!
Für alle Produkte, für die keine spezifischen Sicherheitsbestimmungen bestehen, ist ab dem 13. Dezember 2024 die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 anzuwenden. Darunter fallen auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte.
Mehr Informationen dazu finden Sie im Dokument “Produktsicherheit - neue Vorschriften ab Dezember 2024”.