Einstieg für Unternehmen

Beschaffungen der Bundeswehr und der NATO

Unternehmen, die sich für Aufträge bei der Bundeswehr interessieren, sollten folgende Schritte beachten:
  1. Informationsbeschaffung: über bundeswehr.de (zum Beispiel Broschüre “Auftraggeber Bundeswehr”, Internet-Übersichtsseite “Die Bundeswehr als Auftraggeber”) und Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt – Beratungsstelle für öffentliches Auftragswesen
  2. Registrierung auf e-Vergabe
  3. Teilnahme an Ausschreibungen
  4. Netzwerken mit etablierten Zulieferern
Um Vertragspartner bei der Bundeswehr zu werden, wurde eine entsprechende Internetseite erstellt, auf der man sich darüber informieren kann. Dort erhalten Unternehmen aktuelle Informationen zu Ausschreibungen, Zuständigkeiten und Vergabeverfahren.
Außerdem gibt es von der Bundeswehr seit Anfang Februar das sogenannte Innovationszentrum in Erding.

Internationale Beschaffung (NATO)

1. NATO-Beschaffungsagenturen

Zuständig für: Logistik, Wartung, Ersatzteile, Infrastruktur, technische Dienstleistungen
Verfahren: Internationale Ausschreibungen (ICB – International Competitive Bidding)
Registrierung: über die NSPA Procurement Website
Zuständig für: IT, Kommunikation, Cyberabwehr
Verfahren: Rahmenverträge (BOA – Basic Ordering Agreements) für nicht-militärische Ausrüstung
Registrierung: über das NEO e-Procurement-Portal der NCIA
Voraussetzung: „Declaration of Eligibility“ durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

2. Voraussetzungen für Unternehmen

Um sich für NATO-Aufträge zu qualifizieren, müssen Unternehmen:
  • aus einem NATO-Mitgliedsstaat stammen,
  • eine Eignungserklärung („Declaration of Eligibility“) vom BAFA erhalten,
  • ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen (über die IHK),
  • Sicherheitsanforderungen erfüllen (zum Beispiel Geheimschutz, Einhaltung der Vorgaben des NATO-Standardization Agreements (Standardisierungsabkommen - STANAG), durch das die Interoperabilität und Kompatibilität der militärischen Ausrüstung und Verfahren in den NATO-Mitgliedstaaten gesichert wird),
  • sich auf den jeweiligen Plattformen registrieren (NSPA oder NCIA).

3. Verfahren zur Auftragsvergabe

  • ICB (International Competitive Bidding): Offene Ausschreibungen für größere Projekte
  • BOA (Basic Ordering Agreement): Rahmenverträge für wiederkehrende Leistungen
  • Limited Bidding: Bei Spezialanforderungen oder sicherheitsrelevanten Projekten

4. Aktuelle Entwicklungen

Die drastische Erhöhung der Militärausgaben vieler NATO-Staaten führt zu einem Investitionsschub. Der Fokus liegt dabei auf:
  • autonomen Systemen (zum Beispiel Lkw mit KI),
  • Cyberabwehr und Digitalisierung,
  • Luftverteidigung und Munitionsproduktion,
  • Industriekooperationen mit Start-ups und Hightech-Firmen.

5. Einstieg für Unternehmen

  1. Informationsbeschaffung: Über IHK, BAFA, NATO-Websites
  2. Eignungserklärung beantragen: Über das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes
  3. Registrierung bei NSPA oder NCIA
  4. Teilnahme an Ausschreibungen
  5. Netzwerken: Kooperation mit etablierten NATO-Zulieferern

Europäische Kooperation

Die europäische Zusammenarbeit in der Verteidigungsbeschaffung wird immer wichtiger, um Synergien zu nutzen und Kosten zu senken.
  • EDIRPA (European Defence Industry Reinforcement through Common Procurement Act): Förderung gemeinsamer Beschaffung
  • ASAP (Act in Support of Ammunition Production): Ausbau der Munitionsproduktion
  • EDIS (European Defence Industrial Strategy): strategische Ausrichtung der EU-Verteidigungsindustrie

Herausforderungen und Ausblick

Die militärische Beschaffung steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter Bürokratie, Industrieengpässe und langsame Haushaltsfreigaben. Reformen, Digitalisierung und europäische Kooperation sind entscheidend, um die Verteidigungsfähigkeit angesichts globaler Bedrohungen zu sichern.
  • Bürokratieabbau: Reformen zur Beschleunigung der Verfahren
  • Industriekooperation: stärkere europäische Zusammenarbeit
  • Transparenz und Kontrolle: stärkere parlamentarische Kontrolle großer Projekte

Checkliste für Unternehmen: Bewerbung um Aufträge bei der Bundeswehr und NATO

Diese Checkliste soll Unternehmen dabei helfen, sich erfolgreich um Aufträge bei der Bundeswehr und NATO zu bewerben. Sie enthält wichtige Punkte wie Registrierung, Voraussetzungen, Plattformen, Sicherheitsanforderungen und Tipps.

1. Registrierung

2. Voraussetzungen

  • Nachweis von Eignung, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
  • ggf. Einhaltung von Sicherheitsanforderungen (zum Beispiel bei IT-Aufträgen: Informationssicherheitsmanagement-Zertifizierung gegebenenfalls nach ISO/IEC 27001)
  • gegebenenfalls Nachweis der Qualitätssicherung (zum Beispiel Zertifizierung gemäß den Qualitätssicherungsanforderungen der NATO, den Allied Quality Assurance Publications (AQAP); die AQAP 2110 enthält die Anforderungen der ISO 9001, die durch NATO-Zusatzbestimmungen ergänzt werden)
  • gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfung bei sensiblen Projekten (zum Beispiel Verschlusssachen - VS-Vertraulich)
  • gegebenenfalls Nachweis über Erfahrung und Leistungsfähigkeit bei NATO-Projekten
  • gegebenenfalls Einhaltung von NATO-Standards (insbesondere des NATO-Standardization Agreements (Standardisierungsabkommen - STANAG), durch das die Interoperabilität und Kompatibilität der militärischen Ausrüstung und Verfahren in den NATO-Mitgliedstaaten gesichert wird)

3. Plattformen

4. Sicherheitsanforderungen

  • Einhaltung von Geheimschutzanforderungen
  • Sicherheitsüberprüfung bei sensiblen Projekten
  • Sicherheitszertifizierungen und gegebenenfalls Geheimschutz bei NATO-Projekten

5. Tipps für Unternehmen

  • Frühzeitige Marktbeobachtung und Teilnahme an Informationsveranstaltungen
  • Aufbau von Partnerschaften mit etablierten Rüstungsunternehmen
  • Attraktive (Alleinstellungs-)Merkmale der eigenen Leistung verständlich machen
  • Nutzung von Rahmenverträgen und Unteraufträgen
  • bei Beschaffungen öffentlich-rechtlicher Auftraggeber mit angebots- und/oder nachfrageseitigen Monopolen: Selbstkostenpreise bereits bei Angebotskalkulation (vor Angebotsabgabe) dokumentieren, um späteren Rückforderungen nach dem Preisrecht vorzubeugen
  • Ein Engagement im Bereich der Verteidigungswirtschaft sollte als strategisches/langfristiges Ziel verstanden sein.

*Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit