Wirtschaft und Verteidigung

Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen

Die Initiative Wirtschaftsschutz, in der die DIHK Mitglied ist, hat eine „Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen“ erarbeitet. Damit steht Unternehmen erstmals eine, mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmte, Orientierungshilfe zur Verfügung.

Kerninhalte der Handreichung

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage hat die Initiative Wirtschaftsschutz die Handreichung entwickelt, um Unternehmen praxisnahe Informationen zum Umgang mit Drohnenüberflügen bereitzustellen. Der Fokus liegt darauf, Unternehmen zu befähigen, Drohnensichtungen frühzeitig zu erkennen, systematisch zu dokumentieren und diese „unverzüglich“ an die zuständige Sicherheitsbehörde – die örtliche Polizei – zu melden. Das Dokument enthält:
  • eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
  • Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
  • konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
  • Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten.

Aktive Gegenmaßnahmen nicht zulässig

Das Bundesministerium des Innern und die Sicherheitsbehörden stellen in der Handreichung erneut klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (z.B. Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind. Der Handlungsspielraum von Unternehmen beschränkt sich somit auf die Beobachtung, Dokumentation und Meldung entsprechender Vorfälle.
Hier finden Sie die Handreichung “Was tun bei Drohnensichtungen?”
Quelle: DIHK