Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel. Exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem Laufenden halten. Wie in jedem Jahr treten auch zum 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind.

Am 15. Januar 2026 findet das erste Webinar zu „Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2026“ statt und gibt den Teilnehmenden einen kompakten Überblick.

Details zum Programm und weitere Termine zum Webinar „Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2026“ hat die IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass die Industrie- und Handelskammer Magdeburg weder inhaltlich noch rechtlich Verantwortliche für die Veranstaltung ist. Sofern gegenseitige Leistungen vereinbart oder Zusicherungen gemacht werden, ist die IHK Magdeburg nicht Vertragspartner. Eine Haftung bzw. Gewährleistung der IHK Magdeburg aus Vertragsansprüchen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften daher ausgeschlossen.
Quelle: IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH