USA: Steuerpolitische Reformvorhaben der neuen US-Regierung

Der neue US-Präsident Donald Trump hatte im Wahlkampf verschiedene steuerpolitische Vorhaben angekündigt, die große Auswirkungen auf Unternehmen in den USA aber auch auf Unternehmen außerhalb der USA haben dürften.

Aktueller Stand

Die Gesetzgebungsaktivitäten werden zeitnah beginnen, weil diese auf Grund der republikanischen Mehrheit in Senat und Repräsentantenhaus in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können. Ende Februar 2025 soll bereits eine Haushaltsresolution und am 20. April 2025 ein erstes Gesetzespaket verabschiedet werden.
Unklar ist bisher noch, inwieweit sich die USA an den auf internationaler Ebene vereinbarten Besteuerungsvorhaben beteiligen werden. Das gilt vor allem für die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf „Kundenstaaten“ (Pillar 1) und die Schaffung einer „Globalen Mindeststeuer“ (Pillar 2). Trump unterzeichnete bereits ein Dekret, wonach die internationalen Regelungen nicht in US-amerikanisches Recht umgesetzt werden.
Binnen 60 Tagen sollen Schutzmaßnahmen ausgearbeitet werden, die dann zur Anwendung kommen, wenn andere Staaten im Rahmen der neuen internationalen Besteuerungsprojekte auf US-Unternehmen steuerlich Zugriff nehmen bzw. Digital Services Taxes (DSTs) auf US-Unternehmen erheben.

Welche Auswirkungen sind für Unternehmen in Deutschland zu erwarten?

Schon in seiner ersten Amtszeit hat die Trump Administration mit dem Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) 2017 die Steuerbelastung für Unternehmen erheblich reduziert. Mit dem Inflation Reduction Act (IRA) 2022 der Biden-Administration wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen in den USA weiter verbessert und vor allem umfangreiche Investitionsanreize (z. B. durch „Superabschreibungen“) gesetzt und so der Investitionsstandort USA gestärkt. Die jetzt von Trump avisierten Maßnahmen werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in den USA nochmals verbessern.
Wegen der in den USA deutlich niedrigeren Besteuerung von Erträgen werden für deutsche Unternehmen Investitionen in den USA immer attraktiver. Das fällt vor allem derzeit stark ins Gewicht, weil auch die Energiekosten in den USA deutlich niedriger sind als in Deutschland. Der Wissenschaftliche Beirat des BMF hatte schon 2019 in seiner Analyse des TCJA („US-Steuerreform 2018 – Steuerpolitische Folgerungen für Deutschland“) festgestellt, dass es zu erheblichen Verlagerungen von Investitionen kommen dürfte.

Welche steuerpolitischen Maßnahmen sind von der Administration Trump II zu erwarten?

Angekündigt wurde eine durchgreifende Reduktion der Unternehmensteuerbelastung. Auch private Haushalte sollen entlastet werden. Durch niedrige Steuerbelastungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Investitionsstandortes USA und das Wirtschaftswachstum erhöht werden. Die US-Wirtschaft soll resilienter und die Technologieführerschaft ausgebaut werden.

Zehn Änderungen, die angekündigt wurden

Steuerbelastungen senken
1. Körperschaftsteuersatz von 21 auf 15 % senken, ggf. beschränkt auf Produktionsaktivitäten im Inland. Damit würde die Nominalsteuerbelastung von Untern. von 25,6 (2024) auf 19,6 % sinken (Berechnung: Cato-Institute). Zum Vergleich: Die Belastung beträgt in Deutschland 29,9 % (2024).
2. Die Steuervergünstigungen des TCJA sind zeitlich bis Ende 2025 bzw. Ende 2026 begrenzt. Diese Begrenzungen sollen nun aufgehoben werden. Dies könnte ggf. mit einfacher Mehrheit im Senat erfolgen (Reconciliation-Verfahren); vom Congressional Budget Office prognostizierte Mindereinnahmen: 4,6 Bill. USD.
3. Besteuerung von Einkommen: Auf Trinkgelder sollen keine Steuern u. SozVersAbgaben erhoben werden; Kinder sollen steuerlich durch eine Anhebung des Child Tax Credit von 2.000 auf 5.000 USD stärker berücksichtigt werden.
Steuerliche Anreize für mehr Investitionen einführen
4. Tax Credits und Superabschreibungen für Schlüsseltechnologien wie z.B. Quantenforschung, KI, Robotics, Atomkraft, Wasserstoff, fossile Energieträger, Verteidigung.
5. Steuerliche Förderungen sollen stärker an „Local Content“-Voraussetzungen geknüpft werden („Assembling in USA“, „US-Components“ etc.).
6. Wiedereingeführt wird volle steuerliche Abzugsfähigkeit von Steuern der Bundesstaaten und der lokalen Steuern (SALT).
7. Anreize zur Rückverlagerung von US-Investitionen aus Europa und Asien in die USA angekündigt. Gleichzeitig: Sanktionen für US-Unternehmen bei unerwünschten Auslandsinvestments!
Korrekturen von Maßnahmen der Biden-Administration
8. Mit dem IRA eingeführte steuerliche Begünstigungen für Grüne Energie sollen wieder gestrichen werden. Prognostizierte Mehreinnahmen 2025 – 2034: 921 Mrd. USD.
Einführung von Importzöllen
9. Beabsichtigt wird, einen universellen Zolltarif auf Importe einzuführen. Die Zolleinnahmen werden von der Tax Foundation bei einem Tarif i. H. v. 10 % zwischen 2025 und 2034 auf 2,7 Bill. USD geschätzt (20 %: 4,5 Bill. USD). Zudem: unterschiedliche Überlegungen für Importe aus China, Kanada, Mexiko, EU bzw. für verschiedene Warengruppen (z.B. Stahl und Aluminium).
Erwartete finanzielle Auswirkungen
10. Die avisierten Steuermaßnahmen würden für den Zeitraum 2025 – 2034 mit Mindereinnahmen i. H. v. 3 Bill. USD einhergehen (Schätzung Tax Foundation). Trotz der angespannten Haushaltslage sollen die steuerlichen Maßnahmen mit erheblichen Fördervolumina ausgestattet und ggf. eine Kreditfinanzierung vorgenommen werden. Das US-Haushaltsdefizit 2024 beträgt 1.833 Mrd. USD und damit das Defizit gemessen am BIP minus 7,63 %. Die gesamtstaatliche Verschuldung 2024 beträgt 35.295 Mrd. USD, was einer Schuldenstandsquote von 121 % entspricht. Finanzminister Scott Bessent steht einer steigenden Staatsverschuldung skeptisch gegenüber. Er wird versuchen, die anstehenden Steuermindereinnahmen bzw. Fördermaßnahmen durch Haushaltseinsparungen und Ausgabenkürzungen an anderer Stelle zu auszugleichen. Hierzu hatte er bereits in seinem „3-3-3-Plan“ Leitlinien aufgezeigt: Haushaltsdefizit bis 2028 auf 3 % des BIP zu senken, das BIP-Wachstum durch Deregulierung und andere Maßnahmen auf 3 % zu steigern und die US-Energieproduktion auf 3 Millionen Barrel Öl pro Tag zu erhöhen.
Quelle: DIHK