Neues Investitionsfinanzierungsprogramm
UkraineConnect
Am 15. Dezember 2025 hat Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, beim 8. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum in Berlin, das neue Finanzierungsinstrument „UkraineConnect“ zur Mobilisierung deutscher und europäischer Investitionen vorgestellt.
Mit UkraineConnect bietet die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) ein neues Finanzierungsprogramm, das mittelständische Unternehmen aus Deutschland und Europa beim Eintritt in den ukrainischen Markt sowie beim Ausbau ihrer Aktivitäten vor Ort unterstützt.
UkraineConnect verbindet wirtschaftliches Engagement mit gesellschaftlicher Verantwortung und mobilisiert so die Wirtschaft für den nachhaltigen Wiederaufbau des Landes. Unternehmen profitieren von der langjährigen Erfahrung der DEG in anspruchsvollen Märkten und erschließen neue Geschäftsmöglichkeiten in der Region. Zusätzlich können Investitionsgarantien des Bundes die Vorhaben gegen Kriegsrisiken absichern.
UkraineConnect wird durch Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ermöglicht. Das Programm ergänzt bestehende Instrumente wie Exportkredit- und Investitionsgarantien, ist Teil der außenwirtschaftlichen Initiative des Bundes zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit der Ukraine und zur Mobilisierung der Wirtschaft für den Wiederaufbauprozess der Ukraine. Mit UkraineConnect wird privatwirtschaftliches Engagement unter herausfordernden Rahmenbedingungen unterstützt.
Hier finden Sie das Wichtigste auf einem Blick zu UkraineConnect.
Quelle: KfW
Update:
UkraineConnect ist ein neues Finanzierungsprogramm der DEG und unterstützt KMUs bei ihrem Markteintritt in der Ukraine oder bei der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) finanziert.Konditionen
- Darlehen: 250.000 bis 5 Mio. EUR (Auszahlung i. d. R. an die Muttergesellschaft)
- Laufzeit: 3–7 Jahre, flexibel, mit möglichen tilgungsfreien Anlaufjahren
- Zielgruppe: Unternehmen mit etabliertem Geschäftsmodell und operativer Tätigkeit in der Ukraine
Investitionen können durch Investitionsgarantien der Bundesregierung gegen Kriegsrisiken abgesichert werden.Ausschlüsse:
- Start-ups ohne tragfähiges bzw. profitables Geschäftsmodell
- Projekte ohne nachgewiesene Umsetzungserfahrung (fehlender „Proof of Concept“)
- Unternehmen, die eine Refinanzierung bestehender Kredite, die Rückzahlung von Darlehen oder die Ausschüttung von Dividenden anstreben
- Greenfield-Projekte, sofern die Muttergesellschaft nicht über ausreichende Erfahrung oder eine solide finanzielle Basis verfügt
Quelle: AHK Ukraine, Market Update #48