EUDR: Parlament unterstützt Verschiebung

Das Europäisches Parlament hat am 26.11.2025 sein Verhandlungsmandat zur EUDR beschlossen. Es unterstützt die Verschiebung und Vereinfachungen, die der Rat vorgeschlagen hatte.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen (wie im Ratsmandat):
Aufschub um ein Jahr für alle Unternehmen: Große Betreiber und Händler müssen die Verpflichtungen dieser Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen (wie bisher vorgesehen 6 Monate später) ab dem 30. Juni 2027.
Vereinfachung der Sorgfaltspflichten: Die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll nur bei den Unternehmen liegen, die das betreffende Produkt erstmals in den EU-Binnenmarkt einführen. Kleinst- und kleine Primärerzeuger sollen lediglich eine einmalige vereinfachte Erklärung einreichen müssen.
Review-Klausel: Bis April 2026 sollen die Auswirkungen und administrativen Belastungen der Verordnung noch einmal grundlegend bewertet und die Verordnung ggf. nachgebessert werden.

Wie geht es weiter:

Das Parlament ist nun bereit, Anfang Dezember die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung des Gesetzes aufzunehmen. Der abschließende Text muss sowohl vom Rat als auch vom Parlament gebilligt werden. Die nächste Plenarsitzung des Europäischen Parlaments findet vom 15. bis 18. Dezember statt; dort soll die endgültige Abstimmung erfolgen. Damit könnte die Änderung noch vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und der Aufschub und die Vereinfachungen in Kraft treten.

Quelle: DIHK e.V.