EUDR: Leitlinien und FAQs

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien und FAQs veröffentlicht, die für mehr Klarheit und weniger Bürokratie bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgen sollen. Unternehmen können künftig z.B. Sorgfaltspflicht-Erklärungen wiederverwenden oder gebündelt abgeben.
Ziel ist eine einfache, faire und effiziente Anwendung für alle Beteiligten. Die neuen Maßnahmen greifen Rückmeldungen aus Wirtschaft, Mitgliedstaaten und internationalen Partnern auf und sollen den administrativen Aufwand für Unternehmen um bis zu 30 % senken.
Wesentliche Änderungen betreffen unter anderem:
  • Mehrfachverwendung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen (DDS): Große Unternehmen können bereits eingereichte Erklärungen erneut nutzen, wenn gleichartige Produkte nochmals in den EU-Markt gelangen.
  • Zentrale Einreichung durch Bevollmächtigte: Unternehmensgruppen können DDS gebündelt durch autorisierte Vertreter einreichen.
  • Jährliche Abgabe möglich: Statt jeder einzelnen Lieferung kann künftig eine jährliche DDS eingereicht werden.
  • Vereinfachte Nachweise für nachgelagerte Unternehmen: Großunternehmen dürfen künftig auf DDS-Referenznummern ihrer Lieferanten zurückgreifen.