Nachhaltigkeit in der Lieferkette
EUDR: Infografiken
Mit der EU‑Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) hat die EU verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen eingeführt, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte auf dem EU‑Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Produkte wie Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk und Holz nicht mit Entwaldung oder illegaler Produktion in Verbindung stehen.
Die „EUDR Supply Chain Infographics – 3. Ausgabe“ der Europäischen Kommission bieten einen praxisnahen Überblick darüber, welche Pflichten für welche Unternehmen gelten, abhängig von:
- der Rolle im Markt (Erstinverkehrbringer, nachgelagerter Akteur, Händler),
- der Unternehmensgröße (KMU / Nicht‑KMU),
- der Position in der Lieferkette sowie
- der Herkunft der Rohstoffe (EU oder Drittstaaten).
Klare Rollenverteilung in der Lieferkette
Zentral ist die Unterscheidung zwischen zwei Akteursgruppen:
- Vorgelagerte Marktteilnehmer (Upstream Operators)
Sie bringen relevante Produkte erstmals auf den EU‑Markt oder exportieren sie. Diese Unternehmen sind verpflichtet, eine Sorgfaltspflichtprüfung (Due Diligence) durchzuführen und eine entsprechende Sorgfaltspflichterklärung (Due Diligence Statement, DDS) im EU‑Informationssystem zu hinterlegen. Sie tragen die Hauptverantwortung dafür, dass die Produkte entwaldungsfrei und rechtskonform hergestellt wurden.
- Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler (Downstream Operators & Traders)
Für sie entfällt die eigene Due‑Diligence‑Prüfung. Ihre Pflichten konzentrieren sich auf Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Informationsweitergabe entlang der Lieferkette. Insbesondere bei größeren Unternehmen ist eine Registrierung im Informationssystem erforderlich.
Erleichterungen durch die EUDR‑Änderungen
Die 3. Ausgabe der Infografiken berücksichtigt die gezielten Änderungen der EUDR aus Dezember 2025, die insbesondere zu Vereinfachungen für kleine Marktakteure führen. So wurde eine neue Kategorie eingeführt:
- Kleinst- und kleine Primärerzeuger aus Niedrigrisikoländern können unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige vereinfachte Erklärung statt einer vollständigen Due‑Diligence‑Erklärung abgeben. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ohne das Schutzniveau der Verordnung abzusenken.
Konkrete Anwendungsbeispiele für zentrale Rohstoffe
Die Infografiken zeigen anhand von neun typischen Lieferkettenszenarien, wie die EUDR in der Praxis wirkt – unter anderem für:
- Holz und Holzprodukte,
- Rinder und Rindfleisch,
- Soja,
- Kaffee und Kakao,
- Palmöl und Kautschuk.
Anhand dieser Beispiele wird nachvollziehbar, wer wann welche Pflichten hat, etwa beim Import aus Drittstaaten, bei der Weiterverarbeitung in der EU oder beim Export fertiger Produkte.
Orientierungshilfe
Die Infografiken dienen als praktische Orientierungshilfe, sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich bleiben die EUDR selbst sowie die begleitenden Leitlinien und FAQs der Europäischen Kommission.
Die „EUDR Supply Chain Infographics (3rd Edition)“ stehen als PDF kostenfrei zur Verfügung: EUDR supply chain infographics (3rd edition) - Publications Office of the EU
Quelle: European Commission: Directorate-General for Environment, UNEP-WCMC, Womack, L., Outhwaite, O., Mark, J. et al., EUDR supply chain infographics (3rd edition) – Understanding your position in beef, cocoa, coffee, palm oil, rubber, soy and wood supply chains, Publications Office of the European Union, 2026