Zusätzliche Angaben durch IBAN-Namensabgleich
Aufgrund des ab dem 9. Oktober 2025 eingeführten IBAN-Namensabgleichs (Verification of Payee, VoP) ist bei Überweisungen auf ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des zuständigen Hauptzollamts in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“ anzugeben.
Beispiel:
Bankverbindung
Kontoinhaber: Hauptzollamt Musterstadt
Institut: Bundesbank
IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 12
Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen. Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger zum Kontoinhaber übernommen werden.