Vereinfachungen ab 1. Juli 2026

Vereinfachungen bei Versand- und Ausfuhrmeldungen

Ab dem 1. Juli 2026 kommt es zu Erleichterungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen. Darüber hat die Generaldirektion Anfang Juni informiert.

Versandverfahren

Für Versandverfahren (T1, T2 und T2F)
  • sind fremdsprachige Warenbeschreibungen zulässig,
  • besteht keine Pflicht des zugelassenen Empfängers, beim Wareneingang Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen und
  • kommt es zu Vereinfachungen bei der Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen, der Anwendung der Stempel im Betriebskontinuitätsverfahren sowie der Anmeldung für Umzugsgut.
Details hat die Generalzolldirektion in einer Verfügung zu Erleichterungen und Vereinfachungen bei Versandanmeldungen veröffentlicht.

Ausfuhrverfahren

Bei Ausfuhrverfahren kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auch bereits vor dem Verpacken oder Verladen abgegeben werden und die sofortige Ausfuhranmeldung beantragt werden. Dies gilt für eilige Fälle, wobei der Eilbedarf in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen ist. Weitere Informationen zu den Vereinfachungen für Ausfuhrverfahren enthält die ATLAS-Info 0966/26.