Syrien: Lockerung der EU-Sanktionen
Aufgrund der Gewalteinsätze gegen die Zivilbevölkerung in der Vergangenheit hatte der Rat der Europäischen Union seit 2011 weitreichende Sanktionen gegen Syrien verhängt. Nach dem Sturz des Assad-Regimes wurden mit der Verordnung (EU) 2025/407 eine Reihe sektoraler und individueller Maßnahmen bis auf weiteres ausgesetzt. Mit der Verordnung (EU) 2025/1098 vom 27. Mai 2025 wurden mit Ausnahme von Maßnahmen aus Sicherheitsgründen alle sektorspezifischen restriktiven Maßnahmen aufgehoben.
UPDATE: Der Rat der EU hat am 20. Mai 2025 den politischen Beschluss gefasst, die Wirtschaftssanktionen gegenüber Syrien größtenteils aufzuheben. Gemäß der Ratserklärung wird die EU die personenbezogenen Listungen gegenüber dem Assad-Regime sowie die aus Sicherheitsgründen verhängten Sanktionen aufrechterhalten, darunter das Waffenembargo und Beschränkungen für Güter, die zu internen Repressionen eingesetzt werden könnten. Das Erfüllungsverbot bleibt ebenfalls in Kraft.
Folgende Maßnahmen wurden ausgesetzt:
- Ausfuhrverbot für Flugturbinenstoffe und Kraftstoffadditive,
- Ausfuhrverbot für Schlüsselausrüstung und -technologie für die Erdöl- und Erdgasindustrie,
- Ein- und Ausfuhrverbot für Gold, Edelmetalle und Diamanten,
- Ausfuhrverbot für Luxusgüter,
- Ausfuhrverbot für Ausrüstung oder Technologie zur Verwendung für den Bau oder zur Einrichtung von neuen Kraftwerken zur Stromerzeugung,
- Ausfuhrverbot für Banknoten und Münzen,
- Einfuhrverbot für Rohöl oder Erdölerzeugnisse.
Des Weiteren wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/10943 vom 27. Mai 2025 der Anhang II (Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen) Verordnung (EU) Nr. 36/2012 geändert.
Die Verordnung (EU) 2025/1098 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1094 traten mit Wirkung vom 29. Mai 2025 in Kraft.
Die Verordnung (EU) 2025/1098 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1094 traten mit Wirkung vom 29. Mai 2025 in Kraft.
Details zu den Aussetzungen der o.g. Maßnahmen sowie eine Übersicht darüber, welche Sanktionen weiterhin Bestand haben, können Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle