Importmaßnahme

Norwegen: Neue Regeln für Pflanzenimporte

Die norwegische Pflanzengesundheitsbehörde hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) darüber informiert, dass Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit Ursprung in anderen EU-Staaten als Deutschland, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden sollen, ab dem 1. August 2026 von einem Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland sowie einem Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr begleitet werden müssen. Das Dokument aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.
Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 1. August 2026.
Ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland ist also auch dann vorzulegen, wenn der Export nicht direkt aus dem Ursprungsland nach Norwegen erfolgt.
Die entsprechenden Anforderungen an ein Pflanzengesundheitszeugnis sind in § 20 der norwegischen Verordnung über Pflanzen und Maßnahmen gegen Schädlinge zu finden.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)