Exportkontrolle

Evaluation der EU-Dual-Use-Verordnung

Die Europäische Kommission hat im Sommer die Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung Verordnung (EU) 2021/821gestartet und hierzu sowohl eine öffentliche Konsultation als auch eine gezielte Befragung relevanter Stakeholder veröffentlicht.
Auf Grundlage der umfangreichen Fragenkataloge hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Stellungnahme erarbeitet. Diese orientiert sich an den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Konsultationsunterlagen und greift die darin gesetzten Schwerpunkte auf. Im Fokus stehen insbesondere
  • die weitere Harmonisierung der europäischen Exportkontrollpraxis einschließlich der Allgemeingenehmigungen auf nationaler und EU-Ebene,
  • mögliche Erweiterungen der Catch-all-Regelungen auf neue Technologien und Cyberüberwachungstechnologien,
  • die Kontrolle immaterieller Technologietransfers sowie
  • die Ausgestaltung von Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren in den Mitgliedstaaten.
Gern können Sie uns Ihre Anmerkungen zum Entwurf bis zum 4. Oktober 2026 übermitteln. Insbesondere wären Hinweise auf Aspekte der Evaluierung hilfreich, die aus Ihrer Sicht bislang noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die vorliegende thematische Auswahl versteht sich ausdrücklich nicht als abschließend. Vielmehr kann die Stellungnahme auf Grundlage Ihrer Anregungen und Rückmeldungen um weitere Schwerpunkte ergänzt und weiterentwickelt werden.