EU: Aussetzung von Zöllen ausgelaufen

Die vorübergehenden Handelserleichterungen, die die Europäische Union der Ukraine gewährt hat, sind am 5. Juni 2025 ausgelaufen. Diese Sonderregelungen wurden im Jahr 2022 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg eingeführt, um die ukrainische Wirtschaft zu stützen. Seit dem 6. Juni gelten nun wieder die regulären Bestimmungen des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens.
Mit dem Auslaufen der Handelserleichterungen gelten für viele Produkte wieder Zollkontingente und auf bestimmte Waren werden erneut Zölle erhoben. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1132 wurden für z.B. Weizen, Gerste, Eier und Geflügel neue Zollkontingente und Zollkontingentszeiträume festgelegt.
Derzeit befinden sich die EU und die Ukraine in Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen, das die bestehenden Zollkontingente anpassen und langfristige Lösungen bieten soll. Ziel ist es, eine nachhaltige und faire Handelsbeziehung zu etablieren. Aufgrund des derzeit bestehenden Assoziierungsabkommens sind nichtsdestotrotz über 90 Prozent der ukrainischen Waren zollfrei.
Rückblick
Am 24. Mai 2022 billigte der Rat der Europäischen Union unter anderem die Aussetzung von Einfuhrzöllen für ukrainische Waren bis zum 5. Juni 2023. Die Maßnahmen blieben danach ein weiteres Jahr in Kraft und liefen zum 5. Juni 2025 aus.
Die EU hatte neben den Einfuhrzöllen auf nahezu alle ukrainischen Produkte, Zollkontingente für bestimmte Agrarprodukte und Einfuhrpreisregelungen für Obst und Gemüse vorübergehend ausgesetzt. Ziel war es, die ukrainische Wirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des russischen Angriffskrieges stark geschwächt ist.
Mit Einführung der Verordnung (EU) 2024/1392 im Mai 2024 sollte der Handel mit der Ukraine erleichtert und gleichzeitig der EU-Binnenmarkt geschützt werden.

Quelle: Germany Trade and Invest, GTAI