EU-Ukraine Handelsabkommen
Am 29. Oktober 2025 trat das überarbeitete EU-Ukraine Handelsabkommen in Kraft. Beide Seiten profitieren mit dem Inkrafttreten der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) EU-Ukraine von einem verbesserten, stabilen, fairen und dauerhaften Handelsrahmen. Die Erweiterung der DCFTA führt zu einer zusätzlichen Handelsliberalisierung, wobei der Sensibilität bestimmter Agrarsektoren in der EU in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Für die EU-Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig wurden im Vergleich zur ursprünglichen DCFTA nur geringfügige Erhöhungen einzelner Kontingente vorgenommen. Bei anderen Waren gibt es Verbesserungen, die beiden Seiten Vorteile bieten. Für bestimmte nicht sensible Erzeugnisse wurde eine vollständige Liberalisierung beschlossen.
Voraussetzung für die neuen Marktzugangsmöglichkeiten ist die schrittweise Übernahme der EU-Produktionsstandards durch die Ukraine, zum Beispiel beim Tierschutz, bei der Verwendung von Pestiziden und bei Tierarzneimitteln. Es werden jährliche Berichte von der Ukraine über ihre diesbezüglichen Fortschritte erwartet.
Bei Marktstörungen können die EU und die Ukraine einen Schutzmechanismus aktivieren, der geeignete Maßnahmen ermöglicht. Im Falle der EU kann die Bewertung, ob eine solche Störung vorliegt, auf der Ebene eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erfolgen.
Voraussetzung für die neuen Marktzugangsmöglichkeiten ist die schrittweise Übernahme der EU-Produktionsstandards durch die Ukraine, zum Beispiel beim Tierschutz, bei der Verwendung von Pestiziden und bei Tierarzneimitteln. Es werden jährliche Berichte von der Ukraine über ihre diesbezüglichen Fortschritte erwartet.
Bei Marktstörungen können die EU und die Ukraine einen Schutzmechanismus aktivieren, der geeignete Maßnahmen ermöglicht. Im Falle der EU kann die Bewertung, ob eine solche Störung vorliegt, auf der Ebene eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erfolgen.
Hintergrund
Am 24. Mai 2022 billigte der Rat der Europäischen Union unter anderem die Aussetzung von Einfuhrzöllen für ukrainische Waren bis zum 5. Juni 2023. Die Sonderregelungen wurden als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg eingeführt, um die ukrainische Wirtschaft zu stützen. Die Maßnahmen wurden zweimal verlängert und liefen zum 5. Juni 2025 aus. Seit dem 6. Juni galten Übergangsmaßnahmen.
Quelle: Europäische Kommission