Einfuhrbestimmungen

Türkei: Änderungen für Lebensmittel

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milcherzeugnissen, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet.

Anforderungen an exportierende Unternehmen

Für den Export bestimmter Produkte in die Türkei müssen Unternehmen die im offiziellen Schreiben des türkischen Land- und Forstwirtschaftsministeriums geforderten Dokumente über die zuständige Behörde in Deutschland beim türkischen Ministerium für Land- und Forstwirtschaft einreichen. Konkret bedeutet dies:
  • Für Betriebe, die im EU-System TRACES NT registriert sind:
    • Ausfüllen der Tabelle in Anlage 2 des offiziellen Schreibens.
  • Für Betriebe, die nicht im TRACES NT-System registriert sind:
    • Ausfüllen der Tabelle in Anlage 3 des offiziellen Schreibens.
  • Für alle Betriebe (unabhängig von TRACES NT):
    • Vorbereitung bzw. Vervollständigung der Anlagen 4 und 5 des offiziellen Schreibens.
Hinweis: TRACES NT ist ein mehrsprachiges Online-Verwaltungssystem der EU, das eine lückenlose Meldung, Zertifizierung und Kontrolle des Handels mit Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Futtermitteln, Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs, Pflanzen, Saatgut, Vermehrungsmaterial, ökologischen Waren sowie Holzprodukten ermöglicht.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Quelle: Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK)