Abschaffung ab 2024
Schweiz: Industriezölle
Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind.
Wie vom Schweizer Bundesrat im Februar 2022 beschlossen, wurden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Gleichzeitig wurde der komplexe Schweizer Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Einzelheiten zu den Neuerungen im Zolltarif hat der Schweizer Zoll auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung bei der Einfuhr in der Schweiz natürlich erhalten. Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann bei Lieferungen, die in der Schweiz verbleiben, entfallen. Weitere Details zum Einfluss des Zollabbaus auf den Ursprung im Rahmen der Nutzung von Freihandelsabkommen enthält eine Zusammenstellung der Schweizer Zollverwaltung.