Zollaussetzung
EU: Import von Düngemitteln und Rohstoffen
Am 22. Mai 2026 hat der Rat beschlossen, die Zölle auf wichtige stickstoffhaltige Düngemittel, die in der landwirtschaftlichen Produktion in der EU verwendet werden, einschließlich Düngemittelrohstoffen wie Harnstoff und Ammoniak, für ein Jahr auszusetzen.
In der Praxis gilt die Aussetzung nur für Waren, die nicht bereits zollfrei aus Ländern in die EU eingeführt werden, die Präferenzzugang im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel (MFN) genießen. Um jedoch die Interessen der EU-Hersteller zu wahren, ist die Maßnahme auf ein Kontingent begrenzt, das dem Volumen der MFN-Einfuhren im Jahr 2024 zuzüglich 20 Prozent der im selben Jahr aus Russland und Belarus eingeführten Mengen entspricht. Die Aussetzung gilt nicht für Produkte, die aus Russland und Belarus importiert werden. Die Maßnahme tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt für ein Jahr.
Es wird erwartet, dass die EU-Kommission den Düngemittelmarkt beobachtet und gegebenenfalls eine Verlängerung oder Änderung der Aussetzung vorschlägt.
Die EU importiert bereits einen erheblichen Teil der Stickstoffdünger zollfrei aus Ländern, die von einem präferenziellen Zugang zum Unionsmarkt profitieren. Dennoch führt die Union nach wie vor große Mengen dieser Waren aus Ländern ein, die dem gemeinsamen Zolltarif unterliegen, wobei die Zollsätze derzeit zwischen 5,5 und 6,5 Prozent liegen.
Es wird erwartet, dass die EU-Kommission den Düngemittelmarkt beobachtet und gegebenenfalls eine Verlängerung oder Änderung der Aussetzung vorschlägt.
Die EU importiert bereits einen erheblichen Teil der Stickstoffdünger zollfrei aus Ländern, die von einem präferenziellen Zugang zum Unionsmarkt profitieren. Dennoch führt die Union nach wie vor große Mengen dieser Waren aus Ländern ein, die dem gemeinsamen Zolltarif unterliegen, wobei die Zollsätze derzeit zwischen 5,5 und 6,5 Prozent liegen.