EU: Antidumpingmaßnahmen

Am 16. März 2022 hat die EU-Kommission Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien und Indien eingeführt. Darüber hinaus ergreift die EU Maßnahmen gegen Vorzugsfinanzierungen, die China Indonesien im Rahmen einer komplexen Subventionsregelung für Ausfuhren in die EU gewährt.
Es ist bereits das zweite Mal, dass die EU Maßnahmen ergreift, um gegen die Quersubventionierung durch China vorzugehen. Bereits im Juni 2020 reagierte die Union auf diese Form der Subventionierung chinesischer Unternehmen und Joint Ventures, die in Sonderwirtschaftszonen in Ägypten angesiedelt sind und Glasfasergewebe und Glasfaserprodukte herstellen. Gegen die indonesischen Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe geht die EU außerdem in einem umfassenderen Streitbeilegungsverfahren vor der WTO vor.
Die Antisubventionszölle wurden für Indien auf 7,5 Prozent und für Indonesien auf 21 Prozent festgelegt. Sie kommen zu den bereits im November 2021 eingeführten Antidumpingzöllen hinzu, die für Indien zwischen 13,9 und 35,3 Prozent und für Indonesien zwischen 10,2 und 20,2 Prozent liegen. Zusammen bringen die Zölle das Schutzniveau für die EU-Stahlindustrie auf über 40 Prozent und wirken damit dem unfairen Vorteil entgegen, den die handelsverzerrenden Praktiken den importierten Stahlerzeugnissen aus Indonesien und Indien verschaffen.
Zusätzlich zu den Antisubventionsmaßnahmen gelten in der EU derzeit auch Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nichtrostendem Stahl aus China und Taiwan. Die Zölle liegen zwischen 24,4 und 25,3 Prozent für China und bei bis zu 6,8 Prozent für Taiwan.
Zu den Rechtstexten gelangen Sie hier:

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)