Autonome Zollaussetzungen/ Zollkontingente

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten darüber, dass ihre Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2026 übermittelt wurden. Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens Anfang Juni 2025 über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Die Liste der in diese Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge kann auf der Internetseite der EU-Kommission zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält auch Informationen über den Status der Anträge. Unternehmen werden gebeten, wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge bis spätestens Anfang Juni 2025 über das BMWE, per E-Mail an buero-VA5@bmwe.bund.de, bei der Europäischen Kommission einzureichen. Das hierfür vorgesehene Formular ist unter diesem Link abrufbar.
Bitte beachten Sie: Die in dieser Liste enthaltenen Angaben, insbesondere die Warenbezeichnungen, sind vorläufig und werden erforderlichenfalls geändert bzw. fortgeschrieben.
Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWE, Referat VA5 (buero-VA5@bmwe.bund.de), wird auch dann empfohlen, wenn z. B. potenzielle Hersteller nicht ausschließen können, dass sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Weitere Informationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingenten enthalten die Internetseite der Europäischen Kommission sowie die Internetseite des BMWE unter AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen.

Für Fragen steht Heinz-Jürgen Zilg im BMWE gern zur Verfügung:
Kontaktdaten
Heinz-Jürgen Zilg
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat V A 5
Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Telefon: 0228 615-3964
E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwe.bund.de
Internet: www.bmwk.de

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Amtsblatt der Europäischen Union