Massnahmen zum 1. Januar 2027

Autonome Zollaussetzungen/ Zollkontingente

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten darüber, dass ihre Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2027 übermittelt wurden. Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens Anfang Juni2026 über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Die Liste der in die Verhandlungsrunde Januar 2027 aufgenommenen Anträge auf Zollaussetzung kann auf der Internetseite der EU-Kommission eingesehen werden. Die Liste enthält auch Informationen über den Status der Anträge. Unternehmen werden gebeten, wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge bis spätestens Anfang Juni 2026 über das BMWE, per E-Mail an buero-VA3@bmwe.bund.de, bei der Europäischen Kommission einzureichen. Für den Einwand auf Zollaussetzung ist ein Formular auszufüllen.
Bitte beachten Sie: Die in dieser Liste enthaltenen Angaben, insbesondere die Warenbezeichnungen, sind vorläufig und werden erforderlichenfalls geändert bzw. fortgeschrieben.
Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWE, Referat VA3 (buero-VA3@bmwe.bund.de), wird auch dann empfohlen, wenn zum Beispiel potenzielle Hersteller nicht ausschließen können, dass sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.

Für Fragen steht Heinz-Jürgen Zilg im BMWE gern zur Verfügung:
Kontaktdaten
Heinz-Jürgen Zilg
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat VA3
Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Telefon: 0228 615-3964
E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwe.bund.de
Internet: www.bundeswirtschaftsministerium.de

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)