EU: Gegenmaßnahmen zu US-Zöllen

Die EU und die USA verhandeln über Zölle, allerdings eher schleppend. Die EU-Kommission hat auf die Aussetzung der länderspezifischen, reziproken Zölle seitens der USA reagiert, indem sie die beschlossenen Gegenmaßnahmen gleichfalls für 90 Tage ausgesetzt hat.

Nach der Verdopplung der Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium mit Wirkung vom 4. Juni 2025 hat die EU eine Gegenreaktion angekündigt.
Bereits beschlossen waren zweistufige Gegenmaßnahmen. Diese umfassen zum einen das automatische Wiederinkrafttreten der EU-Rebalancing-Maßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020 und zum anderen zusätzliche EU-Gegenmaßnahmen, die jeweils im Lauf des April Kraft treten sollten. Diese können kurzfristig in Kraft gesetzt werden.
Maßnahmen zum 15. April 2025 (aktuell ausgesetzt):
Mögliche EU-Maßnahmen ab Mitte April 2025 (aktuell ausgesetzt):
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu möglichen EU-Gegenmaßnahmen gegen US-Importe im Wert von 95 Milliarden Euro eingeleitet, sollte es keine Verhandlungslösung mit den USA geben. Die Konsultation umfasst auch mögliche Beschränkungen für EU-Exporte von Stahlschrott und chemischen Produkten in die USA im Wert von 4,4 Milliarden Euro. Die EU strebt eine ausgewogene Lösung durch Verhandlungen an, während sie gleichzeitig Gegenmaßnahmen vorbereitet, um europäische Unternehmen und Verbraucher zu schützen. Zusätzlich plant die EU, eine WTO-Klage gegen die US-Zölle einzureichen. Die Kommission überwacht auch die Umleitung globaler Exporte und sucht nach neuen Handelsmöglichkeiten, um die Auswirkungen der US-Zölle abzumildern.