Zoll- und Registrierungspflichten
Kasachstan: neue Zollregularien
Kasachstan befindet sich seit 2025 in einer umfassenden Neuordnung seines Handels‑ und Zollsystems. Im Mittelpunkt der aktuellen Reformen steht die Einführung und verpflichtende Nutzung des Nationalen Warenkatalogs (NCG/NGC), einer zentralen digitalen Plattform, auf der sämtliche im Land gehandelten Waren erfasst werden.
Seit 1. Januar 2026 gilt eine allgemeine Registrierungspflicht für alle im Land verkauften oder importierten Waren. Kasachstan verfolgt das Ziel, seine Handelsprozesse zu digitalisieren, Transparenz entlang der Lieferkette zu erhöhen und Schattenwirtschaft sowie Produktfälschungen stärker zu bekämpfen. Unternehmen sind verpflichtet, Produktinformationen vor der Einfuhr oder dem Inverkehrbringen vollständig digital zu hinterlegen. Jede Ware erhält dabei einen eindeutigen Identifikationscode, der in allen Handels- und Zollprozessen genutzt wird. Für deutsche Exporteure bedeutet dies, dass künftig engere Abstimmungen mit kasachischen Importeuren notwendig sind.
Weitere Details enthält der GTAI-Artikel „Kasachstan: Neue Zollregularien verändern den Warenverkehr"; Quelle: Germany Trade & Invest, GTAI.