Indien: Zertifizierungen und Standards

Das indische Ministerium für Schwerindustrie (Ministry of Heavy Industries, MHI) hat aktualisierte regulatorische Maßnahmen angekündigt, die den Maschinen- und Industriesektor betreffen. Es handelt sich um Zertifizierungen durch das nationale Normungsgremium, das Bureau of Indian Standards (BIS) nach dem Zertifizierungssystem Schema X. Die Regelungen sollen am 28. August 2025 in Kraft treten. Die Einhaltung der neuen Anforderungen wird zu einer wesentlichen Voraussetzung für den Import sowie die Vermarktung von Maschinen und Anlagen in Indien.
Bereits jetzt ist die Antragstellung für die erforderlichen Zertifizierungen möglich. Zunächst ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da zusätzlicher Klärungsaufwand erforderlich sein wird und die Behörde eine erhöhte Arbeitsbelastung durch die Umsetzung der neuen Anforderungen erwartet. Unternehmen wird daher empfohlen, zeitnah zu prüfen, ob ihre Exportwaren von den Maßnahmen betroffen sind und ihre Zertifizierungsverfahren frühzeitig zu beginnen, ggf. Lagerbestände aufzubauen und sich auf die Umsetzung der Anforderungen vorzubereiten.
Die Deutsch-Indische Handelskammer hat den Leitfaden für die BIS-Zertifizierung herausgegeben, der Details u.a. zum Zertifizierungsverfahren (zu notwendigen Produkttests und Werksinspektionen), zur Produktkennzeichnung sowie zur Zertifikatsgültigkeit enthält.
Folgende Produktkategorien wurden in den verpflichtenden Katalog des Bureau of Indian Standards (BIS) aufgenommen:
  • Pumpen
  • Kompressoren
  • Thermische Verarbeitungsmaschinen
  • Zentrifugen und Filtermaschinen
  • Verpackungsmaschinen: Maschinen zum Füllen, Verschließen, Etikettieren und Verpacken
  • Kräne
  • Baumaschinen: Maschinen für Bauwesen, Erdbewegung und Bergbau
  • Textilmaschinen: Webmaschinen, Stickmaschinen und deren Baugruppen und Komponenten
  • Werkzeugmaschinen: Maschinen zur Materialbearbeitung, einschließlich Zerspanungsmaschinen und solche für Stein, Keramik, Beton und ähnliche Materialien
  • Kunststoff- und Gummimaschinen
  • Getriebe und Antriebselemente: Zahnräder, Kettenräder, Übertragungselemente und verwandte Komponenten
  • Elektrische Maschinen: Rotierende elektrische Maschinen wie Generatoren, Transformatoren, Leistungshalbleiterwandler und Schaltanlagen
Unternehmen sollten die weitere Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich regelmäßig über mögliche Fristverlängerungen oder weitere Änderungen informieren.
Die Wirtschaftsförderung Sachsen kündigt zum Thema ein Webinar Neue Zertifizierungspflichten im Maschinen- und Anlagenbau für den indischen Marktam 26. Juni 2025 an.

“Wir weisen darauf hin, dass die Industrie- und Handelskammer Magdeburg weder inhaltlich noch rechtlich verantwortlich für die Veranstaltung ist. Sofern gegenseitige Leistungen vereinbart oder Zusicherungen gemacht werden, ist die IHK Magdeburg nicht Vertragspartner. Eine Haftung bzw. Gewährleistung der IHK Magdeburg aus Vertragsansprüchen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften daher ausgeschlossen.”
Quellen: Deutsch-Indische Handelskammer; Wirtschaftsförderung Sachsen