Freihandelsabkommen

Freihandelsabkommen EU-Indien

Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen ein umfassendes Freihandelsabkommen vereinbart. Diese Einigung markiert einen wichtigen Meilenstein in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen zwei der größten Wirtschaftsräume der Welt.
Bereits im Februar 2026 erfolgte eine erste, noch unvollständige, Veröffentlichung des Abkommenstextes. Am 11. September 2026 hat die Europäische Kommission dem Rat die bereinigte und vollständige Fassung zur Genehmigung vorgelegt. Zu den Dokumenten, die auch die Zollabbaustufen (Anhang 2-A1: „Tariff schedule of the EU“ und 2-A2: „Tariff schedule of India“) und die präferenziellen Ursprungsregeln (Anhang 3: „Rules of Origin and Origin Procedures“) umfassen, gelangen Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: COM(2026)482 - Register of Commission Documents.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Rechtsförmlichkeitsprüfung Anpassungen möglich sind. Erst durch die Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Text rechtlich bindend. Die Anwendbarkeit des Handelsteils wird in den ersten Monaten des kommenden Jahres erwartet.
Weiterführende Informationen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Quellen: Europäische Kommission, Deutsche Industrie- und Handelskammer