Importabwicklung in China

VR China: Übersicht zu Importvorschriften

Die Importabwicklung in China ist für ausländische Unternehmen in den letzten Jahren aufwändiger geworden. Teilen Sie uns gern mit, welche Problemfelder sich vielleicht für Sie aufgetan haben, damit wir Sie bei der Abwicklung Ihrer Exportgeschäfte unterstützen können. Die Kontaktdaten finden Sie rechts neben dem Artikel.
Die AHK Greater China gibt in einem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 315 KB) Antworten auf häufige Fragen deutscher Unternehmen zum Im- und Export sowie Zoll in China (Stand: Mai 2023).

1. Ursprungsangaben und Warenmarkierungen

Das Ursprungsland ist ein bedeutender Bestandteil der zusätzlichen Steuerliste beim Handelskonflikt zwischen den USA und China. Können Einführer nicht die Anforderungen der chinesischen Zollvorschriften bezüglich des Ursprungslandes erfüllen, wird ein deutlich höherer Einfuhrzoll festgesetzt.
Häufig wird das Ursprungsland mit einem Ursprungszeugnis nachgewiesen. Wird kein Ursprungszeugnis beigebracht, muss der Ursprung auf jeden Fall am Produkt oder der Verpackung sichtbar angebracht werden.
Exporteure sollten sich mit ihren chinesischen Kunden darüber abstimmen, was diese benötigen.

2. Einfuhr von Waren mit Ursprung Taiwan in die Volksrepublik China

Seit Mitte September 2019 achten die Zollbehörden der Volksrepublik China bei Einfuhren von Waren mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Bezeichnung des Ursprungslandes in Ursprungszeugnissen und anderen Handelsdokumenten sowie in Warenmarkierungen und Verpackungsbeschriftungen. Dabei ist es egal, ob die Waren direkt aus Taiwan oder beispielsweise aus Deutschland nach China geliefert werden. Grundlage ist die Bekanntmachung  Nr. 41 / 2005 des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) aus dem Jahr 2005.
 
Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:
- TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
- TAIWAN, CHINA oder
- CHINESE TAIWAN oder
- TAIPEI, CHINA oder
- CHINESE TAIPEI.
 
Hinweis: Als Trennzeichen sind Kommata zu verwenden. Bindestriche oder Schrägstrichte (Slash) sind nicht erlaubt.
 
Wichtig: Es besteht keine Notwendigkeit, die Ursprungslandangabe „Taiwan” generell, also im Warenverkehr mit allen anderen Ländern zu verwenden. Das würde für neue Schwierigkeiten sorgen.

3. Zusätzliche Angaben in chinesischen Zollanmeldungen

Zum 1. Juni 2018 gab die chinesische Generalzolldirektion eine Änderung bezüglich des "China Customs Advanced Manifest" (CCAM) für Luft- und Seefracht mit Blick auf die Ein- und Ausfuhr bekannt. Betroffen sind Spediteure, Versender und Empfänger.
Für die CCAM-Anmeldung werden laut AHK Shanghai folgende Informationen benötigt:
  • Unternehmenscode, Telefonnummer des Versenders
  • Unternehmensname, Anschrift des Empfängers
Der Unternehmenscode ist für deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.). Unternehmen, die über keine UST-IdNr. verfügen, verwenden "9999+Handelsregisternummer", natürliche Personen "ID+Nummer der ID" oder "PASSPORT+Reisepassnummer". Für chinesische Unternehmen ist der Unternehmenscode der "Unified Social Credit Code" (Steuernummer). Wie bislang auch schon müssen chinesische Exporteure außerdem ihre Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) angeben.
Der chinesische Zoll wird in Zukunft auf eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung achten, Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig.
Hongkong ist davon nicht betroffen.
Quelle: AHK Shanghai

4. Behandlung von Holzverpackungen (ISPM 15)

Der chinesische Pflanzenschutzdienst prüft bei Holzverpackungen verstärkt die Einhaltung des „Internationalen Standards für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15“ (ISPM Nr. 15). Weiterführende Informationen zur Behandlung von Holzverpackungen enthält diese Internetseite der IHK Magdeburg.
 

5. Weitere Hinweise

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass sich die Einfuhrkontrollen regional stark unterscheiden können, je nachdem, an welcher chinesischen Grenzzollstelle die Ware eingeführt wird. Es empfiehlt sich in jedem Fall, im Voraus mit dem Kunden abzuklären, inwiefern zum Beispiel die Dokumentation den aktuellen chinesischen Anforderungen entspricht. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem jeweiligen Zollagenten ist hierbei ebenfalls unabdingbar.
Über aktuelle Entwicklungen informiert auch die AHK Greater China.